Aufhebungsvertrag
Fragestellung
Guten Tag,
ich hatte gestern einen Termin in meiner Firma mit der Inhaberin und meinem Chef.
Ich hatte letztes Jahr im September ihn gefragt ob ich ausnahmsweise mit der Firmenkreditkarte einen Teil von meinem Urlaub bezahlen kann weil sie uns im Urlaub Geld gestohlen haben. Er sagte ja. Dann habe ich seit November immer mal wieder privates damit gezahlt weil manchmal der Lohn erst 2 Tage später kam.
Jetzt haben sie die ganzen Abrechnungen bekommen und es sind insgesamt um die 2000€ die ich natürlich in Raten zurückzahlen werde und ihnen das auch gesagt habe.
Sie haben sich bis Donnerstag 11 Uhr Zeit erbeten ob sie mir noch eine Chance geben oder ob ich dann einen Aufhebungsvertrag unterschreiben muss und dadurch sofort das Auto und alles andere im Geschäft lassen muss!
Mein Chef meinte es wäre kein Betrug aber Unterschlagung.... habe aber nie etwas bekommen oder Unterschrieben das ich die Karte nur für Geschäftliche Dinge nutzen darf!
Soll ich den Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis besser unterschreiben oder auf eine Fristgerechte Kündigung bestehen wobei das dann vielleicht zu einem Prozess kommen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stahl
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist fraglich in welchem Rahmen hier eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt und, falls ja, ob diese geeignet ist hier einen Kündigungsgrund darzustellen.
Zunächst dürfte eine Firmenkreditkarte dem Namen nach bereits lediglich für Zahlungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für geschäftliche Dinge, die die Firma betreffen vorgesehen sein, es sei denn, dass etwas anderes mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist. Dass dies wohl nicht so war, ergibt sich aus Ihrem Sachverhalt, als dass sie angefragt haben, ob Sie einen Teil von dem Urlaub bezahlen können. Die Zusage des Arbeitgebers diesbezüglich dürfte auch als Ausnahmeregelung im Hinblick auf den Gebrauch der Kreditkarte anzusehen sein.
Dass nicht geregelt ist, dass etwas privates mit der Kreditkarte bezahlen, dürfte kein Grund sein, dass Sie tatsächlich private Dinge mit der Kreditkarte bezahlen, da meines Erachtens hier dann eine ausdrückliche Zustimmung bzw. Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegen müsste.
Auch, dass der Lohn später gezahlt worden ist, ist kein Grund, hier eine Kreditkarte zu nutzen, die in der Regel nur für geschäftliche Vorfälle nutzbar ist.
Von daher deutet vieles darauf hin, dass eine private Nutzung der Kreditkarte nicht erlaubt gewesen ist, es sei denn, wie dargestellt, dass etwas anderes vereinbart worden ist, was sich allerdings nicht aus ihrer Sachverhaltsschilderung so ergibt.
Von daher gehe ich eher davon aus, dass die Nutzung der Kreditkarte für den Kauf privater Dinge hier nicht zugelassen gewesen ist.
Dann würde es weiter darauf ankomme inwiefern der Arbeitgeber hiervon Kenntnis hatte. Wusste er, dass sie private Dinge mit der Kreditkarte bezahlen, kann er Ihnen keinen Vorwurf machen. Nach der Sachverhaltsschilderung ist es allerdings wohl so gewesen, dass nur der Urlaub bezahlt werden sollte und die anderen Dinge dem Arbeitgeber nicht bekannt gewesen sind.
Die Summe ist hier auch nicht mehr so gering, so dass möglicherweise ein fristloser Kündigungsgrund bestehen könnte.
In der Regel braucht es für eine fristlose Kündigung eine vorherige Abmahnung, was hier möglicherweise eine formelle Hürde für den Arbeitgeber sein kann, allerdings ist auch der Schadenbetrag hier relativ hoch, so dass eine Abmahnung entbehrlich sein könnte.
Von daher schätze ich die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers für durchaus gegeben ein.
Da noch keine Entscheidung durch den Arbeitgeber gefallen ist, sollten Sie hier möglicherweise die Entscheidung bis Donnerstag noch beeinflussen, indem Sie das komplette Geld zurückzahlen und auf die Gründe, die Sie hier auch benennen und Grundlage für die Nutzung der Kreditkarte gewesen sind, dem Arbeitgeber darstellen und gegebenenfalls auch die Rückgabe der Kreditkarte anbieten, falls dies nicht schon geschehen ist, sofern Sie am Arbeitsverhältnis festhalten wollen. Daneben dürfte es natürlich auch darauf ankommen, wie das bisherige Verhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber gewesen ist. Nach ihrer Schilderung als zumindest nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber Ihnen bereits zusagt, auch kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken.
Ansonsten ist es hier fast egal, ob Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder die fristlose Kündigung riskieren, auch dies sollten Sie gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber besprechen, wenn dies noch möglich ist, welche Entscheidung er hier fällt und ob Sie hier eine Wahlmöglichkeit haben.
In beiden Fällen müssen Sie damit rechnen, dass Sie Einschränkungen in Bezug von Leistungen wie Arbeitslosengeld erhalten, da Sie zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses beigetragen haben, hier also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Sperre erhalten.
Daher wäre es durchaus wichtig zu versuchen, das Arbeitsverhältnis für Sie noch bestehen zu halten oder eben den Arbeitgeber dazu zu bringen, dass er eine ordentliche Kündigung ausspricht.
Dort sollte dann allerdings nicht auf die möglicherweise verhaltensbedingten Gründe abgestellt werden.
Zusammenfassend sehe ich Ihre Chancen nicht als so sehr gut an, falls der Arbeitgeber Ihnen hier nicht noch entgegenkommt, daher dürfte es auch darauf ankommen, dass Sie sich gegebenenfalls reumütig zeigen, die im Gründe für ihr Verhalten darstellen und den Schaden schnellstmöglich auch ausgleichen.
Anders wäre dies nur zu bewerten, wie bereits mehrfach genannt, wenn die Firmenkreditkarte tatsächlich auch zur privaten Nutzung gedacht gewesen ist oder der Arbeitgeber von den Käufen Kenntnis hatte und ihnen zugestimmt hatte.
Ich hoffe, dass ich ihn bis hierher hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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