Auf eigener Plattform verkaufen. GbR
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Fragestellung
Hallo!
Eine ganz kurze Frage:
Ist es erlaubt auf der eigenen Plattform Produkte zu verkaufen?
Ist hier etwas besonderes zu beachten?
Oder lohnt es sich hier einfach eine weitere GbR zu gründen?
Vielen Dank,
T. C.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
die Frage lässt sich abschließend so nicht beantworten:
Sicherlich ist es erlaubt, auf einer eigenen Plattform Produkte zu verkaufen.
Aber es müssen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden, die sowohl nach dem Produkt (Lebensmittel/Sachgüter/Dienstleistungen) als auch dem Markt (national/international) unterschiedlich sind. Auch spielt eine Rolle, an wen Sie verkaufen wollen (Verbraucher/Unternehmer).
All das muss derart individuell auf diese Einzelheiten abgesT.mt werden, dass eine allgemeine Beratung sicherlich nicht abschließend Alles ümfassen kann.
Sofern Sie gewerblich tätig werden, müssen Sie neben einer möglicherweise notwendigen Gewerbeanmeldung auch immer die Mindestgrundvoraussetzungen bei Online-Angeboten nach dem Fernabsatzgeschäft beachten, d.h.
DatenschutzbesT.mungen
Widerruf
Impressum
müssen vorhanden sein. Der Rest muss und kann nur anhand der individuellen Vorgaben zu den offenen Punkten geklärt werden.
Ob eine GbR gegründet werden soll, ist so nicht ganz richtig:
Sofern mehr als eine Person einen gemeinsamen Zweck verfolgen (hier wohl Produkte verkaufen) bilden Sie schon vom Gesetz wegen eine GbR nach §§ 705 BGB. Eine besondere Gründung bedarf es nicht - die GbR besteht dann automatisch und alle Mitglieder haften komplett mit Ihrem Privatvermögen.
Ich denke, Ihre Frage zielt eher auf eine Haftungsbeschränkung ab, so dass es eben je nach Art und Umfang der Geschäfte verschiedene Möglichkeiten gibt, die eigene Haftung der Geschäftsinhaber zu begrenzen, sei es als KG, als GmbH, als UG.
Aber auch das kann nur mittels individueller Beratung geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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