Arbeitszimmer in der Eigentumswohnung
Fragestellung
Hallo,
ich bin selbständige Fachautorin und nutze ein Zimmer in meiner Eigentumswohnung in München als Arbeitszimmer seit dem 01.11.2015. Ich arbeite fast zu 100% im Home-office, alle Besprechungen mit meinen Kunden laufen meistens per E-Mail, Skype und Telefon.
Ich gedenke zum 01.01.2020 (frühestens) mich von Deutschland abzumelden, permanent ins Ausland zu ziehen, meine selbständige Tätigkeit nach wie vor weiterzumachen, in Deutschland dafür weiterhin versteuert zu werden, mein Arbeitszimmer als solches beim Finanzamt abzumelden und meine Eigentumswohnung zu vermieten.
Angehängt sind die Daten zur Immobilie.
Wie wirkt sich das steuerlich aus? Ich habe über Verkauf des Eigentums in dem ein Arbeitszimmer angemeldet ist Horrorgeschichten gehört. Verkaufen möchte ich aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. M.A.
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Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Gemäß Anlage
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