Arbeitszeugnis
Fragestellung
Ich möchte gerne mein Arbeitszeugnis prüfen lassen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
generell ist festzustellen, dass der Aufbau dem üblichen Aufbau eines Arbeitszeugnisses entspricht. Dieser ist wie folgt:
Überschrift
Einleitung/zur Person
Beschreibung Unternehmen
Tätigkeitsbeschreibung
Leistungsbeurteilung
Beurteilung des Sozialverhaltens
Dankesformel.
Bei der Tätigkeitsbeschreibung ist darauf zu achten, dass die Tätigkeit, die von Ihnen am meisten ausgeübt wurde, zuerst genannt und die, die am wenigsten ausgeübt wurde, zuletzt genannt wird.
In Absatz 5 auf Seite 1 des Arbeitszeugnisses wird in Satz 1 zunächst Ihr Fachwissen mit der Schulnote 2 (gut) bewertet. Für die Note 1 (sehr gut) könnte man z.B. folgendermaßen formulieren: "... verfügt über umfassendes und vielseitiges Fachwissen, auch in Randgebieten."
Die Beurteilung Ihrer Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative in Satz 2 in Absatz 5 auf Seite 1 entspricht der Schulnote 3 (befriedigend). Für die Schulnote 1 (sehr gut) bis 2 (gut) könnte man formulieren:".... erledigte seine Aufgaben mit außergewöhnlich viel Initiative und war zeitlich, örtklich und innerbetrieblich flexibel einsetzbar."
In Absatz 6, dort Satz 2 auf Seite 1 des Zeugnisses wird Ihre Arbeitsweise mit der Schulnote 3 (befriedigend) bewertet. Hier müsste man für die Schulnote 2 folgendermaßen formulieren: "...zeichnete sich durch selbständiges und zügiges Arbeiten aus und lieferte stets gute Ergebnisse."
Für Ihre Belastbarkeit erhalten Sie nunmehr die Schulnote 2 (gut) bis 3 (befriedigend) in Absatz 6, Satz 4 auf Seite 1. Für die Schulnote 2 würde man eher formulieren:"Er war auch starkem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen und ging stets überlegt, ruhig und zielorientiert vor."
Auf der 2. Seite des Zeugnisses finden Sie in Absatz 1 Ihre Gesamtbeurteilung, die vorliegend der Schulnote 2 (gut) entspricht. Für die Schulnote 1 (sehr gut) wäre ein "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" zu ergänzen.
Auch Ihr Sozialverhalten wird in Absatz 2 auf Seite 2 mit der Schulnote 2 (gut) bewertet. Hier sei darauf hingewiesen, dass die übliche Reihenfolge der genannten Personen die folgende ist: "Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern/Kunden...."
Die Schlussformel in Absatz 3 auf Seite 2 entspricht schließlich der Schulnote 1 (sehr gut) bis 2 (gut) und ist mithin beanstandungslos.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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