Arbeitszeugnis prüfen - Premium
Fragestellung
Dies ist ein Upgrade für den Auftrag "Arbeitszeugnis prüfen lassen - Pro" (https://www.yourxpert.de/expert/board?board_id=9179 ) vom 25.10.2017. Weitere Informationen zum Auftrag:
Sehr geehrte Frau Grass,
erst einmal vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort zu dem Arbeitszeugnis.
Nach Rücksprache mit dem ehemaligem Arbeitgeber haben wir uns nun darauf geeinigt, dass ich meine Verbesserungsvorschläge für das Zeugnis anführe und der Arbeitgeber diese dann umgehend nachbessert (Oder eben auch nicht)
Nun würde ich hierfür nun noch einmal ihre Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Ist dies mit dem Upgrade der Dienstleistung möglich oder müssen wir dies anderweitig abrechnen!? Ich habe dieses Paket jetzt mal gebucht. Ich bitte Sie mir die weiteren Schritte aufzuzeigen.
Vielen Dank
Gruss Fam. S.
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende, nachfolgend sind Formulierungsvorschläge ausgeführt, die sich an dem jetzigen Zeugnis orientieren, aber in der Benotung ein „gut“ bzw. „sehr gut“ enthält Bei der Auffassungsgabe könnte für eine „gute“ Bewertung formuliert werden „Aufgrund ihrer hohen und schnellen Auffassungsgabe und Vertrauenswürdigkeit erfasst Frau XY auch in schwierigen Situationen komplexe Zusammenhänge sofort und arbeitet stets vollkommen selbständig. Die Lernbereitschaft könnte wie folgt „gut“ bewertet werden „ sie zeigte eine jederzeit (oder auch stets) und konstant hohe Lernbereitschaft“. Weiter könnte formuliert werden „sie interessierte sich in hohem Maße an internen und externen Fortbildungsveranstaltungen“. Im weiteren verlauf sollte formuliert werden „sie identifizierte sich vollumfänglich mit ihrer Aufgabe und stellte persönliche Belange jederzeit zurück. Sie zeigte ein sehr hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft, was deutlich über das übliche Maß hinaus ging (eine „sehr gute“ Bewertung), die Sie zu einer jederzeit sehr geschätzten Mitarbeiterin machte“. Ausführungen zum „sehr guten“ Sozialverhalten bei den Internen könnten sein: „Durch ihr kollegiales und ausgleichendes Wesen war Frau XY eine jederzeit geschätzte Mitarbeiterin. Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war stets sehr gut.“. Wie ausgeführt ist die Schlussformel ein wesentlicher und für die Bewertung oftmals auch entscheidender Teil, der sowohl bedauern, dank und Wünsche enthalten soll. Für eine „sehr gute“ Bewertung kann ausgeführt werden: „Wir bedauern es sehr, mit Frau XY eine äußerst engagierte Mitarbeiterin zu verlieren und bedanken uns für die jederzeit gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Frau XY für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“. Fragen Sie gern nach, wenn noch etwas unklar sein sollte. Mit freundlichen Grüßen RA Grass
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