Arbeitszeugnis prüfen - Premium
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
anbei die Bitte um Prüfung meines Arbeitszeugnisses, wie mit dem Kundendienst abgesprochen.
Meine ursprüngliche Anfrage:
"Analysieren und neuer Formulierungsvorschlag entsprechend der Liste 64 Euro.
Vertraulichkeit muss gewährleistet sein."
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte: Hier muss in der Tat einiges am Arbeitszeugnis geändert werden, damit es rechtlich in Ordnung ist und Sie es sachgerecht gebrauchen können - im Einzelnen: 1. Der/die ... ist ein Unternehmen ... [nähere Angaben zum Arbeitgeber sind hier zur Verdeutlichung zu ergänzen, insbesondere zur Art und Tätigkeit des Unternehmens, zur Größe (z. B. anhand des Umsatzes, der geographischen Ausdehnung, u. ä.) und zur Mitarbeiterzahl] Können Sie mir dazu etwas angeben? Dann kann ich Ihnen auf einen Formulierungsvorschlag als Ergänzung zu kommen lassen. 2. Einfaches (Zwischen-) und qualifiziertes Zeugnis enthalten immer Vornamen, Familiennamen, Beruf, akademischen bzw. berufsausbildungsrelevanten Grad, Geburtsdatum/Geburtsort des Arbeitnehmers. Das fehlt hier. 3. Damit man sich ein eindeutiges Bild von den ausgeübten Tätigkeiten machen kann, sind diese sowohl im einfachen als auch im qualifizierten Zeugnis sehr genau und vollständig darzustellen. Das ist hier also noch etwas jedenfalls näher auszuführen. Das betrifft die Unternehmensposition, das Berufsbild, die exakte Berufsbezeichnung, das wahrgenommene Aufgabengebiet, die Art der Tätigkeit usw. - daran mangelt es hier zum Teil jedenfalls. Zudem sind Kompetenzen, Verantwortung, Qualifikationen, Beförderungen, Weiterbildungen und Spezialisierungen im Zeugnis anzugeben, soweit sie vorliegen. Können Sie mir dazu etwas angeben? Dann kann ich Ihnen auf einen Formulierungsvorschlag als Ergänzung zu kommen lassen. 4. Die Zeugnisnote stufe ich als "gut" ein (stets zu unserer vollen Zufriedenheit). Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
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vielen Dank für die Erstinformationen.
Für Ihre neuenFormulierungsvorschläge kann ich noch folgende Angaben machen:
In der zugrunde liegenden Zeit war ich bei der Arbeitgeberin, die etwas konservativ formalistisch ist, zu der ich aber einen persönlich guten Draht habe, geringfügig beschäftigt -wie auch jetzt und voraussichtlich in Zukunft. Sie war gleichzeitig als Einzelperson Inhaberin, Geschäftsführerin und (auch Fach-) Vorgesetzte. Meine Idee ist, mit Ihren Überarbeitungsvorschlägen auf die -zwischenzeitlich verrentete- Arbeitgeberin zuzugehen.
Die Beschreibung meiner Funktion passt m.E., wie sie im Zeugnis steht.
Ich gehe davon aus, dass die Arbeitgeberin mir keine schlechtere Gesamtnote als eine zwei, ggf. mit Abstrichen machen wollte. Dies ist zwar in der Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ausgedrückt, aber im Einzelnen -wie ich meine- auch deutlich schlechter.
Ich möchte Sie bitten, vor allem die Abschnitte 4-6 des Zeugnisses zu überarbeiten, wobei der Abschnitt 4 eine "Zwei" und die Abschnitte 5 und 6 nicht schlechter als eine "2-3" darstellen sollten.
Vor allem hinsichtlich des Abschnittes sechs nehme ich unbedingt an, dass diese schlechte Wirkung nicht beabsichtigt war.
Weder hatte ich Streit mit der Arbeitgeberin, noch ist mir jemals zu Ohren gekommen, dass Kunden mich getadelt hätten.
In diesem Sinne liegt mir auch bereits eine "Ferneinschätzung" (siehe unten), aber eben kein neuer Formulierungsvorschlag vor.
Viele Grüße
C.S.
bisherige Analyse des Zeugnisses, wie ich sie bekam:
"Abschnitt 3: volle Zufriedenheit, setzt fachliche Qualifikation sorgfältig ein. Ihre Talente und Fähigkeiten werden in diesem Abschnitt verständlich gelobt, ohne aufdringlich zu sein. Hier wird man unproblematisch zu einer guten Bewertung dieser Passage gelangen müssen. Würde man eine Schulnote vergeben, wäre dies eine 2.
Abschnitt 4: ist ihr sehr wichtig.
Ihre Tätigkeiten werden hier im verhalten positiven Licht dargestellt, so dass man hier zu einer Schulnote von mindestens 2 bis 3 gelangen muss.
Abschnitt 5: professionell, umgehend informiert.
Hier wird Ihre Arbeitsleistung allenfalls neutral bewertet, hier ist eine Schulnote 3 angezeigt.
Abschnitt 6: Hier wird Ihr Sozialverhalten bewertet. Die übliche Reihenfolge Vorgesetzte, Kollegen und Kunden wird nicht verwendet. Kollegen werden vor Vorgesetzten erwähnt, Kunden werden ganz ausgespart.
Dies lässt den Schluss zu, dass es zu Konflikten mit der Geschäftsleitung gekommen ist und Probleme mit Kunden, hier ist allenfalls eine 3 als Bewertung angebracht.
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
In Ordnung, dann sollte das mit Ihrer Tätigkeitsbeschreibung passen, ich aber dennoch der Ansicht bin, dass man dieses deutlich ausführlicher darstellen sollte.
Das Aufgabenspektrum ist da sicherlich vielfältig.
Zu den anderen Abständen schlage ich Ihnen folgendes vor:
Abschnitt 4:
Eventuell:
“Frau ... hat durch stetige Weiterbildung ihre Fähigkeiten ausgeweitet.”
“Frau … zeichnete sich durch eine schnelle Auffassungsgabe und gutes Verständnis für komplexe Problemstellungen aus.”
Abschnitt 5 und 6:
“Hervorzuheben ist ihr hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit. Sie war sowohl bei seinen/ihren Vorgesetzten, Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern/Kunden/Patienten aufgrund ihrer Hilfsbereitschaft und ihres aufgeschlossenen Wesens beliebt.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten/Mitarbeitern/ggf. Untergebenen/Kunden war
stets vorbildlich (= sehr gut) / vorbildlich (= gut)
Aufgrund ihrer natürlichen Auftretens wurde Frau ... allseits respektiert.”
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüße
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt