Arbeitszeugnis digital "nachbessern"?
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Spitz,
ich wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:
Ich möchte meine Stelle wechseln, zu einem anderen Arbeitgeber. Ich bin schon einige Jahre bei meiner jetzigen Firma und es wird langsam mal Zeit.
Von dieser Firma habe ich ein älteres Arbeitszeugnis aus einer anderen Abteilung mit welchem ich ganz und gar nicht zufrieden bin/war.
Ich hatte mich damals gefügt, wollte keinen Rechtsstreit (mein Chef war auch sehr stur) da ich ja in der Firma geblieben bin.
Wie auch immer, dieses alte Zeugnis liegt nun vor und wäre für die Stelle auf welche ich mich gerne bewerben möchte sehr relevant.
Ich spiele nun mit dem Gedanken diese Zeugnis selbst etwas anzupassen, zu meinen Gunsten. Mir ist bewusst dass dies eine Art Urkundenfälschung wäre und – sollte ich damit die Stelle bekommen – Probleme auf mich zukommen können.
Viel mehr interessiert mich allerdings die Frage ob mein jetziger Arbeitgeber rechtlich gegen mich vorgehen kann, sollte die Sache vor meiner Kündigung auffallen? Soll heißen der unwahrscheinliche Fall tritt ein und die beiden Personalabteilungen tauschen sich aus?
Ich hoffe ich habe mein Anliegen ausführlich genug beschrieben?
Herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Fross
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Beantwortung Ihrer Frage ("Viel mehr interessiert mich allerdings die Frage ob mein jetziger Arbeitgeber rechtlich gegen mich vorgehen kann, sollte die Sache vor meiner Kündigung auffallen?) möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Das von Ihnen geschilderte Vorgehen kann in zweierlei Hinsicht rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, nämlich strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen. a) Strafrecht: Die Änderungen am Zeugnis würden strafrechtlich eine Urkundenfälschung darstellen. Das Gesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor (§ 267 Strafgesetzbuch). b) Arbeitsrecht: In arbeitsrechtlicher Hinsicht würde die Änderungen am Zeugnis einen Grund zu einer fristlosen Kündigung darstellen. Um Ihre Frage zu beantworten: Sollte Ihr jetziger Arbeitgeber Kenntnis von den Änderungen am Zeugnis erhalten, wäre er berechtigt, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Weiterhin könnte Ihr Arbeitgeber Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung stellen. 2. Arbeitsrechtlich haben Sie - unabhängig von dem erwähnten alten Zeugnis - einen Anspruch gegen Ihren jetzigen Arbeitgeber auf Erteilung eines (sachlich richtigen und wohlwollenden Zwischenzeugnisses. Sie müssen diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber nicht begründen; er ist zur Erteilung rechtlich verpflichtet. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie ein aktuelles Zwischenzeugnis verlangen. Damit würde sich die o.g. Problematik erledigen. Sollten Sie noch Fragen haben, geben Sie mir bitte Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Klaus Spitz, M.A. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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