Arbeitszeitverringerung
Fragestellung
Hallo,
ich bin ein normaler Arbeitnehmer ohne Führungsposition und arbeite seit 17Jahren in einem größeren Unternehmen immer in der gleichen Abteilung.
Aus familiären Gründen wollte ich eine Arbeitszeitverringerung von 1 Tag ( 4-Tage Woche).
Bei Kollegen mit der gleichen Tarifgruppe die in anderen Abteilungen arbeiten, war dies problemlos möglich.
Dazu kommt noch, dass wir in unserer Abteilung sehr gut besetzt sind. D.h. für 6 Stellen gibt es zusätzlich noch 2 feste Springer + 1 Abteilungsleiter.
Trotz diesen guten Voraussetzungen ließ dies mein Chef nicht zu.
Einen konkreten Grund gab er nicht an.
Falls ich eine Verringerung der Arbeitszeit wollte, müsste ich in eine andere Abteilung wechseln.
Nun meine Frage.
Ist es Rechtens, dass mein Chef mich in eine andere Abteilung versetzen kann ( mit z.B. anderen Arbeitszeiten) nur weil ich eine Verringerung der Arbeitszeit wünsche ?
MfG
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Antwort von Rechtsanwalt Ray Migge
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage, welche ich anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Dies ist in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgehalten. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der Arbeitgeber betriebliche Gründe aufführen kann, welche der Verringerung der Arbeitszeit entgegen stehen. Nach § 8 Abs. 4 TzBfG liegt ein betrieblicher Grund insbesondere vor, "wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht." Weitere Ablehnungsgründe könnten auch in Ihrem Tarifvertrag festgelegt worden sein. Man müsste also prüfen, welcher Tarifvertrag anwendbar ist und darin nach solchen Ablehnungsgründen schauen.
Im vorliegenden Fall scheint Ihr Chef einen solchen Ablehnungsgrund anzuführen. Allerdings ist nach dem bisher gegebenen Informationen nicht hinreichend klar, welchen konkreten Ablehnungsgrund er hierbei sieht. Dies muss er Ihnen jedoch mitteilen, damit Sie nachprüfen können, ob dieser Ablehnungsgrund tatsächlich vorliegt.
Daher rate ich Ihnen wie folgt vorzugehen:
Insofern Sie es noch nicht schriftlich gemacht haben, sollten Sie den Chef schriftlich über Ihren Wunsch der Arbeitszeitverringerung unterrichten. Dabei benennen Sie die konkrete Verringerung und wie sich die Arbeitszeit verteilen soll, sowie den Zeitpunkt, zu dem die Verringerung einsetzen soll. Nach § 8 Abs. 5 TzBfG muss der Arbeitgeber dann bis spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt, an dem die Verringerung erfolgen soll, schriftlich Ihren Antrag entweder annehmen oder ablehnen. Lehnt er ab so sollte er dringend die konkreten Gründe benennen.
Hat man dann die schriftliche Äußerung des Arbeitgebers sollte man prüfen, ob die ABlehnungsgründe tatsächlich vorliegen. Sind die Gründe unwirksam, so kann man auch auf Verringerung der Arbeitszeit klagen.
Erklärt sich übrigens der Arbeitgeber nicht bis spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der intendierten Verringerung, so gilt die Verringerung automatisch als akzeptiert.
Bitte beachten Sie auch noch folgendes:
Es ist nicht so, dass Ihr Chef Sie einfach versetzt, sondern Sie müssen in seinen Äußerungen eine Erklärung sehen, dass er für eine Verringerung der Arbeitszeit in der jetzigen Abteilung einen Ablehnungsgrund sieht und Ihnen daher eine Verringerung der Arbeitszeit nur in einer anderen Abteilung anbieten kann. Sie werden also nicht einfach versetzt, sondern es wird Ihnen eine Verringerung der Arbeitszeit mit einer Versetzung in eine andere Abteilung angeboten. Dieses Angebot können Sie selbstverständlich ablehnen und stattdessen die Verringung der Arbeitszeit in der jetzigen Abteilung fordern. Dies setzt - wie zuvor beschrieben - aber voraus, dass es keinen Ablehnungsgrund gibt.
Bei Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-
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