Arbeitsvertrag
Fragestellung
Hallo,
ich habe einen neuen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Bitte um Prüfung auf Fallstricke, insbesondere auch die übertarifliche Zulage, bzw. deren Widerrufbarkeit und Anrechenbarkeit.
Was passiert bei einer Tariferhöhung bei einer Anrechnung? Das Tarifgehalt müsste sich doch erhöhen und die Zulage dementsprechend verringern? So könnte bei einem Widerruf nur die nun geringere Zulage gestrichen werden?
Wie verhält es sich mit der korrekten EIngruppierung in den Bau-Tarifvertrag? Die nächste Gruppe würde AVIII sein und bei 5198 EUR liegen. Ich bin schon seit ca. 9 Jahren im Projekmanagement unterwegs.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M.S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihren Auftrag. Ich habe den Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung Ihrer Fragen eingehend geprüft und meine Anmerkungen in einem Word-Dokument zusammengefasst. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Dokument, das ich hier gleich hochlade.
Falls Sie noch Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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