Arbeitsvertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mal eine Frage, auch wenn sie mich (noch) nicht direkt trifft. Da ich ein Langschläfer bin, beschäftigt mich das schon eine Weile und ich möchte nur, bevor es zu spät sein könnte, eine Antwort haben.
Sollte ich auf der Arbeit öfter zu spät kommen (so eine halbe Stunde beispielsweise), könnte mein Arbeitgeber dann etwas gegen mich unternehmen? Wäre das denn ein ausreichender Grund für eine Kündigung? Ich bin nicht mehr in der Probezeit und sonst gibt es auch eigentlich keine Probleme. Allerdings hat mein Chef schon ein Auge auf die Pünktlichkeit und das ist eben nicht unbedingt meine Stärke.
Vielen Dank für eine Antwort.
Freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz und das Einhalten der vereinbarten Arbeitszeiten ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Unpünktlichkeit ist deshalb eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten und kann vom Arbeitgeber als Pflichtverletzung sanktioniert werden. Als letztes Mittel ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
Bei einer halbstündigen Verspätung ist allerdings zunächst eine Abmahnung erforderlich, eine sofortige Kündigung wäre nicht gerechtfertigt. Kommen Sie aber nach einer erfolgten Abmahnung erneut zu spät, kann dies neben einer weiteren Abmahnung im Einzelfall auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Hierbei kommt es darauf an, wie oft Sie bereits zu spät gekommen sind und welcher zeitliche Abstand zwischen der letzten Abmahnung und der neuerlichen Verspätung liegt. Ebenso muss berücksichtigt werden, in welchem Maße das Zuspätkommen den betrieblichen Ablauf stört.
Kurz gesagt: Wenn Sie ein paarmal verschlafen und eine halbe Stunde zu spät kommen, müssen Sie nicht sofort eine Kündigung befürchten. Erteilt der Arbeitgeber deshalb aber eine offizielle Abmahnung, ist Vorsicht geboten. Dann sollten Sie in der darauf folgenden Zeit unbedingt versuchen, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen!
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen