Arbeitsrechtliche Frage
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Spitz,
Ich bin derzeit für eine Firma als LKW-Fahrer tätig, die Wellpappe produziert und Ihre Kunden damit selbst beliefert.
Wenn es an bestimmten Tagen keine Lieferaufträge für mich gab, musste ich zu Hause bleiben und für diesen Tag wurde immer ein urlaubstag von mir abgezogen.
Irgendwann habe ich zufällig in einer Fachzeitschrift für Kraftfahrer gelesen, dass dies nicht zulässig ist. Ich habe den Artikel meinem Vorgesetzten vorgelegt und daraufhin wurden mir solche Tage immer bezahlt. Ohne meinen Urlaub anzuführen.
Nun haben wir einen neuen Vorgesetzten und er ist nicht mehr bereit, mir die Tage, an denen es keinen Auftrag für mich gibt, zu bezahlen. Er verrechnet mir die Tage nun mit meinen Überstunden.
Meine Frage an Sie ist nun, ob dies gesetzlich zulässig ist oder nicht?
Ich danke Ihnen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Willy Merker
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Arbeitgeber dürfen Überstunden eines Arbeitnehmers nur mit Minusstunden verrechnen, wenn dies in einer Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) ausdrücklich wurde. Das hat Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 21.03.2012 (5 AZR 676/11) entschieden. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, darf der Arbeitgeber keine Verrechnung von Minusstunden mit Überstunden vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).