Arbeitsrecht
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin wegen Burnout krankgeschrieben.
Ich warte auf eine Reha, die ich wohl erst im Februar bekomme.
Darf ich ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen meinem Mann stundenweise im Geschäft helfen?
5-6 Stunden pro Woche und/oder an unserem Stand auf dem Weihnachtsmarkt? Natürlich unentgeltlich?
Besten Dank für Ihre Hilfe!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihr Anliegen aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen:
"Darf ich ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen meinem Mann stundenweise im Geschäft helfen?
5-6 Stunden pro Woche und/oder an unserem Stand auf dem Weihnachtsmarkt? Natürlich unentgeltlich?"
Einerseits muss geprüft werden, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung zulässt und wenn ja unter welchen Voraussetzungen. (Zustimmung des Arbeitgebers gefordert?)
Andererseits kommt darauf an, ob Sie durch die Nebentätigkeit (mit oder ohne Entglet spielt keine Rolle) Ihren Heilungsprozess verzögern oder nicht.
So sieht es im Grundsatz das Bundesarbeitsgericht, vgl. BAG Urteil vom 26.08.1993, Az.2 AZR 154/93.
D.h. grundsätzlich wird man davon ausgehen können, dass Arbeitsunfähigkeit auch ausschließt, dass man im Geschäft oder auch dem Weihnachtsmarkt stundenweise aushilft. Ob diese Tätigkeiten gleich eine Kündigung durch Ihren Arbeitgber rechtfertigen oder zunächst abgemahnt werden muss, hängt von den Auswirkungen der Tätigkeit auf den Heilungsprozess ab.
Burnout bedeutet Überlastung, so dass man hier durchaus argumentieren könnte, dass die Aushilfe im Geschäft/Weihnachtsmarkt hinderlich für den Heilungsprozess sein kann und für einen Heilungsverlauf schlussendlich Ruhe zielführend ist. Dies Frage wäre allerdings von einem Arzt zu klären.
Fazit:
Es besteht die Gefahr, dass Sie Ihr Arbetgeber mindestens abmahnt, sollte die Tätigkeit bekannt werden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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Im Vertrag steht, Nebenbeschäftigung nach Absprache. Ich habe schon immer teilweise bei meinem Mann geholfen, das ist bekannt. Burnout ist u.a durch schlechte Arbeitsbedingungen, Mobbing etc. entstanden. Drei weitere Kolleginnen sind hierdurch auch ausgefallen und eine würde im Krankheitsfall entlassen. Da das Nichtstun mir auch schwerfällt, nun diese Fragestellung an Sie!
Tja, schwierige Situation!
Vielen Dank nochmals!
Grüße
N.Grothe
gern geschehen.
Durch Ihren Nachtrag würde ich die Aushilfe während der Krankschreibung unterlassen, zumal diese mit Puplikumsverkehr, d.h. Arbeitgeber kann davon erfahren, verbunden ist.
Sucht dieser nach einem Kündigungsgrund, dann würden Sie diesen Grund einfach liefern.
Beste Grüße