Arbeitsrecht
Fragestellung
Hallo! Habe mich nach langer Krankheit wiedereingliedern lassen. Bin von 2 auf 6 Std. täglich hoch und habe mehrfach vor Beginn und wehrend dessen daraufhin gewiesen, dass ich nicht mehr Vollzeit und ohne Schicht wieder komme. Ich habe MS und einen schweren Schub gehabt und seit letztem Jahr bin ich mit meiner Krankheit auf Grad der Behinderung 50 mit Merkzeichen 'G' hochgestuft worden. Nun will mein Chef partout den Vertrag nicht ändern auf 6 Std. täglich ohne Schicht. Wie verhalte ich mich? Weder die Rentenversicherung, noch der Fachdienst für Integration können oder wollen mir helfen!
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Wiedereingliederung ist Teil einer ReHa-Maßnahme und lässt daher das Arbeitsverhältnis unberührt.
Sofern Sie nach Ende der Maßnahme nicht voll wieder einsetzbar sind, gibt es neben der Einigung mit dem Arbeitgeber für Sie die Möglichkeit, eine Reduzierung der Arbeitszeit nach dem TzBfG zu verlangen. Dabei kann konkret Lage und Dauer der Arbeitszeit vorgegeben werden. Hier darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen unter Beachtung Ihrer Interessen die Zustimmung verweigern. Diesen Anspruch kann man einklagen.
Ansonsten bleibt es beim bisherigen Arbeitsvertrag, den Sie erfüllen müssen. Alternativ könnte der Arbeitgeber hier in letzter Konsequenz Kündigungen.
Eine automatische Anpassung des Arbeitsvertrages bei Scheitern der Wiedereingliederung gibt es indes nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen!
Mit freundlichen Grüßen
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Hat evtl. gar keine echte Wiedereingliederung stattgefunden?
Ungeachtet dessen kann man sicherlich die tatsächliche Einteilung mit 6 Stunden nach Ihrem Wunsch als Annahme einer Änderung des Vertrages ansehen. Ob dies zwingend ist ware Frage des tatsächlichen Geschehens.
Je länger der Arbeitgeber aber so vor geht, desto sicherer wird diese Annahme.
Ich versuche mich erstmal auf dieses Teilzeitgesetz zu berufen. Über weitere Schritte muss ich mir noch Gedanken machen.