Arbeitsrecht
Fragestellung
Hallo Herr Steiniger,
wir sind ein Unternehmen und haben Mitarbeiter im Außendienst, teilweise verwenden sie ihr eigenes Fahrzeug gegen Nutzungsentschädigung.
Ist es zulässig, im Arbeitsvertrag folgende Klausel aufzunehmen:
"Schäden am eigenen Fahrzeug, auch während einer dienstlichen Fahrt sind Risiko des Arbeitnehmers und werden nicht vom Unternehmen übernommen"
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage hängt von einigen Faktoren ab.
Der Arbeitgeber haftet ohnehin nur, wenn die Fahrt dienstlich veranlasst wurde, also die Nutzung des Privat-PKW vorgesehen oder gar angeordnet ist.
Hat der Mitarbeiter andere Optionen und nutzt trotzdem sein Fahrzeug, so ist dies sein allgemeines Lebensrisiko.
Bei der Zahlung einer Nutzungsentschädigung kommt es darauf an. Entspricht diese der steuerlichen Pauschale, so deckt diese nur den Rückstufung Schaden ab; anders jedoch, wenn höhere Zahlungen erfolgen. Diese können das Unfallrisiko dann mit umfassen.
Ohne eine entsprechende Kompensation wie oben beschrieben halte ich die Klausel bei dienstlicher Veranlassung für unzulässig, da das volle Arbeitgeberrisiko dem Arbeitnehmer auferlegt wird.
Ich hoffe dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
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