Arbeitsrecht
Fragestellung
Ich arbeite im Außendienst und bin weltweit für die Firma unterwegs. Nun hat der Arbeitgeber uns Außendienstler seit Anfang des Jahres in die 35h-Woche gedrängt, er hat also den Arbeitsvertrag den wir zuvor mit 40h/Woche hatten einseitig aufgekündigt und uns in den neuen Vertrag gedrängt.
Nun musste ich von unserer Reisekostenstelle erfahren das ich, wenn ich im Ausland bin weiterhin 40h pro Woche arbeiten muss, da es die Reiserichtlinien so vorschreiben. Das Grundgehalt wurde aber der 35h-Woche "angepasst"!
Ist diese Verfahrensweise vom Gesetz her eigentlich zulässig?
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Eingangs teile ich mit, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht möglich ist.
Aus Ihren Schilderungen geht noch nicht gänzlich hervor, wie Sie in den neuen Vertrag „gedrängt“ wurden. Darauf kommt es aber erheblich an.
Wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, dann muss dieser von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. Selbst ein mündlich geschlossener Vertrag ist insoweit einzuhalten. Wenn Ihr Arbeitsvertrag nun 40 Wochenstunden vorsah, dann sind beide Seiten zunächst daran gebunden.
Ein Arbeitsvertrag mit 40 Wochenstunden kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Entweder Sie haben mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag geschlossen bzw. den alten durch einen Änderungsvertrag geändert oder aber der Arbeitgeber hat eine Änderungskündigung ausgesprochen, so dass Ihnen für den Fall, dass Sie nicht mit den Änderungen einverstanden sind, eine Kündigung ausgesprochen wurde. Dies müssten Sie aufklären. Wenn es sich um eine so genannte Änderungskündigung halten sollte, dann hätten Sie eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz mit einer Klage dagegen vorzugehen.
Im Ergebnis lässt sich jedenfalls aber sagen, dass eine einseitige Reduzierung der Stunden durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht einfach so möglich ist.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in der Sache zu vertreten, wenn Sie mich direkt beauftragen möchten. Dann würde ich mir die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag sowie den Arbeitsvertrag ansehen, damit das weitere Vorgehen entschieden werden könnte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Das Missverständnis tut mir leid. Wenn der Arbeitsvertrag sowie die Richtlinien sich widersprechen, dürfte der Arbeitsvertrag, der individuell auf Sie zugeschnitten ist, vorgehen. Wenn sich in Ihrem Vertrag kein Verweise auf die Richtlinien wäre, dann spräche es auch dafür, dass der Vertrag vorrangig gilt.
Gerne können Sie wie gesagt auf mich zukommen. Kontaktieren Sie mich dann direkt.
Gruß und schönes Wochenende.