
yourXpert:
Michael Pilarski (Rechtsanwalt)
Michael Pilarski (Rechtsanwalt)

Dieser Experte hat seine Qualifikation nachgewiesen und ist von uns zertifiziert!

Geld-Zurück-Garantie: Dieser Experte bietet Ihnen für X-Mails eine Geld-zurück-Garantie: Wurden Sie nicht fachkompetent beraten, erhalten Sie Ihr Geld zurück!
284 Antworten
Beratungsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Forderungseinzug , Rechtsanwaltsgebühren, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, IT Recht, Kaufrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Schmerzensgeld, Strafrecht, Sportrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, WEG Recht, Verwaltungsrecht, Schadensersatz
yourXpert wurde ausgezeichnet
Online-Rechtsberatung
Branchengewinner
"Erlebter Kundenservice"
DIE WELT
Service-Champions 2017
Service-Champions 2017
Im Test: 8 Anbieter
Veröffentl. in DIE WELT, 19.10.17
Weiteres unter servicevalue.de
Weiteres unter servicevalue.de

Online-Beratung
Testsieger
in der
ZDF-Sendung WISO
Im Test: 5 Anbieter
Sendung vom 28.10.2013
Kundenmeinungen
Qualifizierte Experten
Bereits 10.326 Kundenbewertungen bestätigen den hohen Beratungsstandard unserer Experten!
» Mehr dazu hier
» Mehr dazu hier
Arbeitsrecht
21.05.2015 | Preis: 49 € | Arbeitsrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Beantwortet von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Fragestellung
Ich arbeite im Außendienst und bin weltweit für die Firma unterwegs. Nun hat der Arbeitgeber uns Außendienstler seit Anfang des Jahres in die 35h-Woche gedrängt, er hat also den Arbeitsvertrag den wir zuvor mit 40h/Woche hatten einseitig aufgekündigt und uns in den neuen Vertrag gedrängt.
Nun musste ich von unserer Reisekostenstelle erfahren das ich, wenn ich im Ausland bin weiterhin 40h pro Woche arbeiten muss, da es die Reiserichtlinien so vorschreiben. Das Grundgehalt wurde aber der 35h-Woche "angepasst"!
Ist diese Verfahrensweise vom Gesetz her eigentlich zulässig?
Nun musste ich von unserer Reisekostenstelle erfahren das ich, wenn ich im Ausland bin weiterhin 40h pro Woche arbeiten muss, da es die Reiserichtlinien so vorschreiben. Das Grundgehalt wurde aber der 35h-Woche "angepasst"!
Ist diese Verfahrensweise vom Gesetz her eigentlich zulässig?
Antwort des Experten
Eingangs teile ich mit, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht möglich ist.
Aus Ihren Schilderungen geht noch nicht gänzlich hervor, wie Sie in den neuen Vertrag „gedrängt“ wurden. Darauf kommt es aber erheblich an.
Wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, dann muss dieser von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. Selbst ein mündlich geschlossener Vertrag ist insoweit einzuhalten. Wenn Ihr Arbeitsvertrag nun 40 Wochenstunden vorsah, dann sind beide Seiten zunächst daran gebunden.
Ein Arbeitsvertrag mit 40 Wochenstunden kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Entweder Sie haben mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag geschlossen bzw. den alten durch einen Änderungsvertrag geändert oder aber der Arbeitgeber hat eine Änderungskündigung ausgesprochen, so dass Ihnen für den Fall, dass Sie nicht mit den Änderungen einverstanden sind, eine Kündigung ausgesprochen wurde. Dies müssten Sie aufklären. Wenn es sich um eine so genannte Änderungskündigung halten sollte, dann hätten Sie eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz mit einer Klage dagegen vorzugehen.
Im Ergebnis lässt sich jedenfalls aber sagen, dass eine einseitige Reduzierung der Stunden durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht einfach so möglich ist.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in der Sache zu vertreten, wenn Sie mich direkt beauftragen möchten. Dann würde ich mir die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag sowie den Arbeitsvertrag ansehen, damit das weitere Vorgehen entschieden werden könnte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Pilarski
(Rechtsanwalt)
Aus Ihren Schilderungen geht noch nicht gänzlich hervor, wie Sie in den neuen Vertrag „gedrängt“ wurden. Darauf kommt es aber erheblich an.
Wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, dann muss dieser von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. Selbst ein mündlich geschlossener Vertrag ist insoweit einzuhalten. Wenn Ihr Arbeitsvertrag nun 40 Wochenstunden vorsah, dann sind beide Seiten zunächst daran gebunden.
Ein Arbeitsvertrag mit 40 Wochenstunden kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Entweder Sie haben mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag geschlossen bzw. den alten durch einen Änderungsvertrag geändert oder aber der Arbeitgeber hat eine Änderungskündigung ausgesprochen, so dass Ihnen für den Fall, dass Sie nicht mit den Änderungen einverstanden sind, eine Kündigung ausgesprochen wurde. Dies müssten Sie aufklären. Wenn es sich um eine so genannte Änderungskündigung halten sollte, dann hätten Sie eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz mit einer Klage dagegen vorzugehen.
Im Ergebnis lässt sich jedenfalls aber sagen, dass eine einseitige Reduzierung der Stunden durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht einfach so möglich ist.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in der Sache zu vertreten, wenn Sie mich direkt beauftragen möchten. Dann würde ich mir die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag sowie den Arbeitsvertrag ansehen, damit das weitere Vorgehen entschieden werden könnte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Pilarski
(Rechtsanwalt)
Sie haben eine Frage? Holen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich Angebote unserer Experten ein!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
462 Experten stehen Ihnen zur Verfügung. Stellen Sie jetzt Ihre Frage!
Danke Ihnen für die Antwort, sie Trifft aber nicht den Kern der Anfrage. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen, ich habe jetzt einen 35h/Woche-Vertrag, die bestehenden Reiserichtlinien verlangen jedoch weiterhin 40h zu arbeiten außerhalb von Deutschland! Zu Ihrem Angebot der Vertragsänderung komme ich vermutlich zurück. Muss mir aber erst noch mal die Unterlagen raus suchen.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Das Missverständnis tut mir leid. Wenn der Arbeitsvertrag sowie die Richtlinien sich widersprechen, dürfte der Arbeitsvertrag, der individuell auf Sie zugeschnitten ist, vorgehen. Wenn sich in Ihrem Vertrag kein Verweise auf die Richtlinien wäre, dann spräche es auch dafür, dass der Vertrag vorrangig gilt.
Gerne können Sie wie gesagt auf mich zukommen. Kontaktieren Sie mich dann direkt.
Gruß und schönes Wochenende.