Arbeitsrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeistfirma als Qualitätsingenieur. Seit 2012 bis 31.12.2018 wurde ich bei BMW in QMT-Abteilung eingesetzt. Die Beauftragung durch BMW wurde mit diesem Datum beendet. Mein Arbeitgeber hat für mich noch keinen anderen Einsatz gefunden und nach meine schriftliche Anfrage noch ende Dezember hat mir mitgeteilt, dass ich ab den 02.01.2019 Urlaub habe, obwohl allen bekannt war, dass ich keinen Resturlaub oder Überstunden habe. Da die weitere Beauftragung sehr unwahrscheinlich ist, gehe ich davon aus, das ich bald die Kündigung bekommen werde und deswegen ich keinen Anspruch auf Urlaub haben kann (dies habe ich nicht gewollt und nicht beantragt), es wurde mir nur schriftlich mitgeteilt. Meines wissen nach, in solche Fälle mein Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten als Einsatzfreie Zeiten eintragen, da ich unverschuldet zuhause bleiben muss. Ich habe sogar meinen Arbeitgeber angeboten, am Firmensitz eine andere Tätigkeit auszuführen, aber es wurde abgelehnt.
1. Gibt es eine gesetzliche Regelung für solche Fälle?
2. Was kann ich tun um mein Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass ich keinen Urlaub möchte und keinen Anspruch darauf habe kann?
Mit freundliche Grüßen
T. H.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antworten auf Ihre Fragen habe ich hier oben hochgeladen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Ra
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MfG
T. H.