Anzeigenschaltung Zeitschrift, Nichteinhaltung d. Leistg.
Fragestellung
Ich habe eine kostenpflichtige Anzeige geschalten.
Jetzt stellt sich heraus, dass alles nicht so ist, wie abgesprochen.
Weniger Belegexemplare bekommen als abgemacht,
keine Verteilerliste dabei.
Laut Kollegen, die dort auch schon Anzeigen geschaltet haben, wurden die Hefte nicht verteilt.
Auf Anrufe wird nicht reagiert, es geht keiner dran, kein AB vorhanden. Emails wurden bis jetzt auch nicht beantwortet
Was passiert, wenn ich die Rechnung wegen Nichteinhaltung nicht bezahle (der Verlag ist wohl schnell mit Mahnungen, Mahngebühren und Rechtsanwaltdrohungen)?
Den Vertrag habe ich im Anhang hochgeladen und auch die email für den Vertragsabschluss.
Der Vertrag wurde per mail abgeschlossen, ich habe nirgends etwas unterschrieben.
Kann ich die Rechnung kürzen oder was wäre nun ein weiteres Vorgehen?
Freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen und übersandten Unterlagen wie folgt:
Sie können dann die Zahlung ganz oder teilweise einbehalten, wenn der Vertrag von der Gegenseite nicht oder nicht gehörig erfüllt worden ist. Für diese Umstände sind Sie im Streitfall darlegungs- und beweispflichtig.
Der Vertrag ist am Telefon geschlossen und von der Gegenseite schriftlich bestätigt worden.
Da Sie unternehmerisch tätig sind, haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Zudem wäre es Ihre Obliegenheit gewesen, der schriftlichen Auftragsbestätigung unverzüglich zu wiedrsprechen, wenn diese die mündlichen Abreden nicht richtig widergibt.
Das ist nicht geschehen, so dass Vertragsinhalt das geworden ist, was von der Gegenseite schriftlich bestätigt wurde.
Danach bestand weder eine Pflicht, mehr als ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen noch eine Verteilerliste zu übersenden. Das ist nicht Vertragsgegenstand geworden.
Aus diesen beiden Gesichtspunkten können Sie daher die Zahlung nicht verweigern.
Was die Verteilung angeht, sieht die Sache etwas besser aus:
Wenn tatsächlich erhebliche Bedenken gegen eine Verteilung bestehen, können Sie die Zahlung zurückhalten und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben.
Es wird dann zu einem Verfahren kommen, in dem die Gegenseite die sekundäre Beweispflicht trifft, weil Sie ohne nähere Angaben der Gegenseite nicht die Nichtverteilung beweisen können. Im Prozess müsste die Gegenseite die Verteilliste vorlegen.
Das Gericht muss dann Beweis erheben über die Frage, ob die vorgesehene Verteilung vertragsgemä erfolgt ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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vielen Dank!
ich werde Ihre Anfrage am Freitag bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
leider haben Sie den Vertrag nicht hochgeladen. Bitte lassen Sie ihn mir umgehend zukommen, da er für die Prüfung der Rechtsfrage unverzichtbar ist.
Sie können ihn auch als Fax an 0521/176651 senden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Freundliche Grüße
K. V.