Anzeige Landgericht wegen offener HAndwerkerleistung ohne Beauftragung
Fragestellung
Wir haben vor geraumer Zeit ein Gründach von einer Dachfirma gesucht. Es gab hier eine Empfehlung durch einen BAuleiter (alte Arbeitsstätte wo mein Partner als Projektleiter angestellt war), machen lassen, hier lief einiges wie wir es nicht wollten, Statt 5000 euro verlangt er 12000 euro, ein angebot haben wir nicht erhalten, es liefen persönliche gespräche in denen wir immer wieder gesagt haben, wir haben nur 5000 euro und wir würden gerne ein Gründdach haben, jedoch müssen wir hier erst den Preis wissen.
Die Arbeiten wurden zum Größenteil ausgeführt als wir im Urlaub waren, jedoch grün bis jetzt nichts auf dem DAch, hierfür gibt es Nachbarn als zeugen. Die Restpaletten wurden nachts ohne unser wissen von unserem Grundstück entfernt (Polizeilich angezeigt). nser Tor wurde hierbei auch beschädigt. Wir haben mehrfach auf diese Situation per einschreiben geantwortet und um Gespräche gebeten, leider ohen Erfolg, wir haben auch klar gemacht, das er kein Auftragsschreiben für diese Arbeiten hat. U Als Zeugen benennt er einen Bauleiter der noch nie bei uns war.
jetzt bekommen wir eine Klageschrift vom Landgericht hier steht das wir eine Notfrist von 2 Wochen erhalten und per Rechtsanwalt stellung nehmen sollen. Wir haben ein 4-monate altes Baby, ich befinde mich in der Elternzeit und mein Partner hat seine Arbeit verloren, weil der DAchdecker bei der alten Firma behauptet hat, er wollte es dort abrechnen. Auch hier wurde eine Verlumdungsklage bei der Polizei vorgenommen. Für uns ist es jetzt eine Herausforderung finanziell sowie zeitlich. Unsere Frage ist, wie man hier vorgehen soll, sollten wir schnellstens einen Antwalt suchen und wenn ja welches FAchgebiet, kann man selber dagegen vorgehen? Wie stehen vorraussichtlich die Chancen für uns. Vielen Dank für die schnelle Hilfe
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Antwort von Rechtsanwalt Martin Schröder
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müssen in Ihrem eigenen Interesse die vom Landgericht gesetzten Fristen unbedingt einhalten. Die zweiwöchige Notfrist für die Verteidigungsanzeige ist nicht verlängerbar. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann es sein, dass Sie allein deswegen des Prozeß verlieren und zur Zahlung verurteilt werden.
Vor dem Landgericht kann die Verteidigungsanzeige nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin abgegeben werden. Wenn Sie die Verteidigungsanzeige selbst einreichen, hat dies keinerlei Wirkung.
Bei dem Streitwert der Klage entsteht für Sie ein Prozeßkostenrisiko in erster Instanz in Höhe von mindestens 4400 Euro, die sich aus Anwaltsvergütungen und Gerichtsgebühren zusammen setzen. Beweismittelkosten etwa für einen Sachverständigen kämen unter Umständen hinzu. Sie tragen diese Kosten am Ende freilich nur, wenn und soweit Sie verurteilt werden.
Eine Rechtsschutzversicherung würde, wenn Sie eine hätten, vermutlich nicht eintreten, weil Risiken aus Baumaßnahmen in der Regel ausgeschlossen sind.
Je nach Ihren konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen können Sie unter Umständen Prozeßkostenhilfe beantragen.
Jedenfalls müssen Sie, wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, anwaltlichen Beistand hinzuziehen und werden dann alles weitere erklärt bekommen. Sinnvoll wäre ein Anwalt oder eine Anwältin mit Kenntnissen im Bereich Baurecht.
Zu den Erfolgsaussichten der Klage kann ich mich hier nicht abschließend äußern. Die von Ihnen bereit gestellten Informationen sprechen allerdings dafür, dass eine Verteidigung gegen die Klage jedenfalls nicht aussichtslos erscheint.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein.
Mit besten Grüßen
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