Anwaltsrechnung zu hoch
Beantwortet von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Fragestellung
Mein Schreiben an https://www.yourxpert.de/post
Am Fr, 05.09.2014, ca. 10:20 Uhr:
Guten Tag,
ich befinde mich seit Jahren in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung (Scheidung) und hatte im Zusammenhang damit bereits erhebliche Rechtsanwalts- und Gutachterkosten.
Nun geht meine derzeitiger anwaltliche Vertretung zum Jahresende in den Ruhestand und hat mir eine Kollegin in seiner Kanzlei zur Fortführung meiner anwaltlichen Vertretung empfohlen. Er hat mir (gewissermassen zum Abschied) gerade eine weitere, sehr hohe Rechnung gestellt, die über das bisherige Mass deutlich hinausgeht.
Meine Fragen sind in diesem Zusammenhang:
Mit welchen Begründungen kann ich die o.a. hohe Anwalts-Rechnung in Frage stellen ?
Hat es für mich zumindest finanzielle Vorteile, wenn ich meine Sache durch die empfohlene Kollegin aus der gleichen Kanzlei weiterführen lasse ? Oder wird die Überleitung an die empfohlene Kollegin kostenmäßig genauso behandelt werden, wie wenn ich zu einem anderen Rechtsanwalt bzw. einer anderen Kanzlei wechseln würde ? Mein bisheriger Anwalt hat bereits zugesagt, seine von ihm empfohlene Kollegin in den Vorgang einzuarbeiten.
Welche Möglichkeiten gibt es generell, zukünftige, Rechnungen zu begrenzen ? Gibt es beispielsweise die Möglichkeit, eine Art "Festpreis" für das gesamte, restliche Verfahren zu vereinbaren ?
Neben Ihren Hinweisen würde es mir auch helfen, wenn Sie mir (neutrale) Institutionen oder Internet-Adressen nennen würden, wo ich entsprechende Ratschläge erhalten könnte bzw. nachlesen könnte, wie ich mich in solchen Fällen grundsätzlich positionieren kann.
Mit Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
Tilo Prager
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider haben Sie auf meine Nachfragen bis jetzt, eine Viertelstunde vor Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist, nicht reagiert. Zunächst also so viel:
Jegliche Antwort wäre reine Spekulation, da ich nicht weiß, in welchem Stadium sich Ihre Auseinandersetzung befindet und welche Tätigkeiten der Anwalt wie abgerechente hat. Es kann zum Beispiel sein, dass er bisher Vorschüsse kassiert und nun eine Schlussrechnung erstellt hat. Ich weiß auch nicht, ob es eine Vereinbarung über die Vergütung zwischen Ihnen gegeben hat.
Wenn die neue Kollegin mit dem alten Kollegen in Sozietät und nicht in Bürogemeinschaft verbunden ist, ist es möglich (aber es muss nicht unbedingt so sein), dass hier in gewissen Punkten keine zusätzlichen Kosten entstehen. Läuft zum Beispiel noch ein gerichtliches Verfahren, kann die Kollegin dann nicht eine zweite Verfahrensgebühr abrechnen.
Außerhalb gerichtlicher Verfahren sind Sie frei in der Gestaltung der Vergütung. Das heißt, Sie können mit dem Anwalt Stundenhonorare oder Festpreise vereinbaren. Nur vor Gericht gelten starre Sätze.
Wenn Sie mienen, weniger zahlen zu müssen, können Sie sich an einen anderen Anwalt wenden. Die Rechtsanwaltskammern dürfen Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Sie erstellen Gutachten nur auf gerichtlichen Beschluss. Sie müssten es also darauf ankommen und sich zB vom Anwalt auf Zahlung verklagen lassen, wenn Sie eine Rechnung von der Rechtsanwaltskammer überprüfen lassen wollen.
Es besteht die Möglchkeit, mir durch Nachfragen detailliertere Angaben an die Hand zu geben. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.
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