Ansatz von Kilometern zu Arbeitsplatz
Beantwortet
Fragestellung
Hallo,
folgende Situation: ich war bis zum 11.12.2016 freiberuflich tätig, danach habe ich die freiberufliche Tätigkeit ruhen lassen.
Vom 12.12.2016 biszum30.11.2017 hatte ich ein Angestelltenverhältnis, dass durch einen Aufhebungsvertrag geendet hat.
Während der Festanstellung bin ich jeden Tag einfach ca 80 Kilometer mit dem PKW gefahren, hin- und zurück also 160 KM.
Nach der Beendigung der Angestelltentätigkeit habe ich zum 31.10.2017 wieder die freiberufliche Tätigkeit aufleben lassen und bin bis heute freiberuflich tätig.
Folgende Frage: kann ich für die Steuererklärung 2017 während dem festangestellt sein die gefahrenen Kilometer geltend machen und wieviel kann ich dafür ungefähr bekommen?
Meines Wissens ist der Höchstsatz 4500€?
Gruss,
Thomas Kuhl
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Bitt eentschuldigen Sie, meine Antwort habe ich versehentlich nicht gesendet.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte. Bitte beachten Sie, das fehlende ohne falsche Angaben das Ergebnis beeinflussen könnten.
Grundsätzlich können Sie im Zeitraum Januar bis November 2017 die Entfernungspauschale ansetzen.
Diese beträgt 30 Cent je Kilometer. Dies bedeutet für Sie, dass Sie für elf Monate die Entfernungspauschale ansetzen können. Wenn Sie keine genauen Aufzeichnungen über die Anzahl der Fahrten haben, werden pauschal 20 Tage je Monat akzeptiert.
Für sie bedeutet das, dass Sie ansetzen können:
220 Tage * 0,30 EUR * 80 KM = 5.280 EUR
Die von Ihnen angesprochene Begrenzung (4.500 UR) gilt nicht für Fahrten die Sie mit eigenen PKW oder mit einem PKW der ihn überlassen wurde gemacht haben
Sollte das bei Ihnen der Fall sein, können Sie die vollen Kosten in Höhe von 5.280 EUR ansetzen. (§ 9 Abs. 1S.1 Nr. 4 EStG)
Für freiberufliche Tätigkeit können Sie die normalen Reisekosten ansetzen
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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