Anfrage
Fragestellung
Eine bestellte und im voraus bezahlte Ware (~5000,--€) wurde einem Logistikunternehmen.
übergeben. Eine Zustellung ist jedoch bei mir nicht erfolgt. Dies wurde reklamiert.
Auf Anfrage erhielt ich Antwort, dass eine Zustellung erfolgte. Eine angeforderte Zustellungsbestätigung ist nicht erfolgt.
Nun soll ich eine übersandte eidesstattliche Erklärung abgeben und eine Anzeige bei der Polizei machen (siehe Anlage)
Frage: Muss ich das so machen - bin ich dazu verpflichtet?
Danke für Ihre schnelle kompakte Rückinfo.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Die Zustellung der Ware ist als Erfüllung im Sinne von § 362 Abs. 1 BGB zu verstehen.
"Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird."
Das muss der Schulder der Ware, das Unternehmen Ihnen nachweisen - die haben die sog. Darlegungs- und Beweislast.
Beweiserleichterungen gibt es da so gut wie nicht, auch keine Umkehr der Beweislast.
Deswegen kann ich keine Verpflichtung von Ihnen erkennen, dass Sie so etwas abgeben müssen, zumal schließlich
- keine Sicherungen und Nachweise hinsichtlich der Zustellung vorliegen bzw. vorgelegen haben,
- gar nicht klar ist, wo die Ware verschwunden sein soll und
- die Anzeige auch von dem Unternehmen selbst zu machen wäre.
Es kann höchstens zu Ermittlungen und einer Befragung durch die Polizei kommen - da allein müssen Sie dann entsprechend antworten und eine Aussage machen.
Das würde ich so der Gegenseite erklären.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Zivilrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Der Versender bzw.logistikunternehmen besteht auf die
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Anzeige bei
der Polizei. Diese wird anscheinend benötigt für die Regulierung mit der Versicherung.
Mittlerweile haben Sie mir auf Andorderung 2 x eine Zustellungbestätigung übersandt
mit folgenden Unterschriften
a) mit den Zeichen A36 (handschriftlich)
b) REINER (mit Maschinenschrift)
Solche Unterschriften sind mir völlig fremd.
Was können Sie mir raten, wie ich mich hier verhalten
soll, bzw. machen soll.
mit freundlichenm Gruss
Rainer Abt
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Ich sehe da gesagt keine Handhabe für die Gegenseite, das zu verlangen.
Sie können wie gesagt darauf verweisen, dass es zu Ermittlungen und einer Befragung durch die Polizei etc. kommen kann, dann machen Sie auch eine Aussage und dann sind Sie auch gehalten, eine solche zu machen.
Einen zivilrechtlichen Anspruch gibt es ansonsten nicht.
Ich würde also wenn überhaupt nur ganz kurz denen nochmals antworten und auf das bisherige verweisen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Über eine Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt.