Anfrage Einzelveranlagung möglich?
Fragestellung
Ich bin verheiratet, Studentin und ohne eigene Einkünfte.
Da ich katholisch bin, mein Mann aber keiner Religionsgemeinschaft angehört, habe ich eine Einzelveranlagung in Erwägung gezogen.
Ich habe gelesen: "...erlaubt, wenn beide Eheleute unbeschränkt einkommenspflichtig " sind.
Beide Ehepartner müssen eine Steuererklärung abgeben.
Ist die Einzelveranlagung in unserem Fall möglich?
Muss ich auch eine Steuererklärung für mich abgeben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrte Ratsuchende,
ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt und gebe Ihnen nachfolgend meine erste Einschätzung.
Grundsätzlich können Ehegatten zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen
Voraussetzungen sind, dass beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, sie nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben (§26 EStG).
Ob Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind hängt von Ihrer speziellen Situation ab.
Ist Ihr Mann angestellt und versteuert seinen Arbeitslohn nach Steuerklasse 3? Dann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Ist er in Steuerklasse IV eingestuft wären Sie beispielsweise nicht zu einer Erklärung verpflichtet, wenn nicht andere Tatbestände dafür sprechen.
Bemerken möchte ich an dieser Stelle noch, dass Sie vielleicht durch eine Einzelveranlagung eine Kirchensteuer vermeiden könnten, dass aber die bei einer Zusammenveranlagung festzusetzende gemeinsame Einkommensteuer erheblich niedriger sein kann.
Im Besonderen ist das sehr wahrscheinlich, weil Sie sonst keine Einkünfte haben.
Von daher wäre es gut, wenn Sie mir noch kurz etwas zu Ihrer Situation schildern.
U. a. Höhe und Art der Einkünfte Ihres Mannes, Steuerklasse etc.
Ich hoffe ich konnte Innen eine verständliche erste Einschätzung geben.
Bei Nachfragen benutzen Sie bitte die entsprechende Option.
Mit freundlichem Gruß
Udo Glinka (StB)
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Gerne nutze ich die Gelegenheit, unsere Situation noch genauer zu schildern.
Mein Mann hat ein Jahreseinkommen von 90.000EUro und ist Angestellter mit der Steuerklasse 3.
Wir haben einen 3-Jährigen Sohn. Mein Mann bekommt einerseits das Kindergeld, bezahlt andererseits den Eigenanteil für die Betreuung in der KITA.
Mein Mann hat Kapitalerträge von ca. 4000EUros erzielt und dafür bereits Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt. Müssen wir bei einer Zusammenveranlagung trotzdem die Anlage KAP ausfüllen, weil meine Kirchensteuern darauf angerechnet werden?
meiner Meinung nach ist es so, dass Sie in dieser Konstellation bei einer Einzelveranlagung keine Steuern sparen können.
Das liegt daran, dass Sie durch die Zusammenveranlagung mehrere Tausend Euro Einkommensteuer weniger zahlen würden.
Die dadurch zu zahlende Kirchensteuer würde aber unter 1000,- EUR liegen.
Es ist auch so, dass in einem solchen Fall nicht in jedem Bundesland Kirchensteuern erhoben werden. Das hängt zum einen vom Bundesland ab, aber auch von der Konfession. Bei glaubensverschiednen Ehen in denen ein Teil keine Einkünfte erwirtschaftet, wird in manchen Bundesländern nur ein besonderes Kirchgeld erhoben, aber nicht in allen.
Die Kapitalerträge Ihres Mannes haben auf die Höhe keinen Einfluss. Nur Kapitalerträge die Ihnen direkt zuzurechnen wären würden mit Kirchensteuern belegt.
Zur Steuerersparnis ist nach den mir vorliegenden Informationen in Ihrem Fall keine Einzelveranlagung zu empfehlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen.
MFG .. Udo Glinka