Alleinreisende Tochter 16 Jahre in der USA - Flugverspätung
Beantwortet
Fragestellung
Meine Frage zu einer Flugverspätung:
Meine 16 jährige, alleinreisende Tochter ist von Frankfurt nach Appleton (USA) geflogen. Ihr Flug hatte in Frankfurt Verspätung, was uns allerdings erst nach der Kofferaufgabe und Aushändigen der Bordkarten mitgeteilt wurde. Auf meine Frage, was passiert in Atlanta, wenn der Anschlussfug nicht erreichbar ist, wurde mir gesagt, dass das kein Problem wäre, da man sich in Atlanta um weitere Anschlussflüge und sonstige Probleme kümmern wird. Meine Tochter ist mit 5,5 Stunden Verspätung in Atlanta gelandet und dann war der Anschlussflug längst weg. Man hat ihr dann am Schalter mitgeteilt, dass der nächste Flug in 17 Stunden geht, es keine Hotel-vouchers mehr gibt, ihr eine Decke in die Hand gedrückt und dann allein gelassen... Sie musste also diese 17 Stunden allein auf sich gestellt an einem Gate verbringen.... Ich habe versucht von Deutschland aus ein Hotel in Atlanta für sie zu buchen, aber das war nicht möglich, da sie als 16-jährige nicht allein einchecken darf... Meine Tochter hat mit meiner Unterstützung (Whatsapp, skypen und telefonieren) diese 17 Stunden irgendwie überbrückt, aber psychisch nicht schadlos überstanden.... Nach 28,5 Stunden Reisezeit und einem Tag Verspätung incl. Abwesenheit in der Schule haben die Gasteltern meine Tochter dann endlich in Empfang genommen... Muss ich (bzw. meine Tochter) das einfach so hinnehmen?A uf meine Beschwerde bei der Airline gab es keine Antwort...
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragensteller,
bei unentschuldigten Verspätungen von 4 Stunden und mehr bei Flugstrecken außerhalb der EU größer 3500 km schuldet die Fluggesellschaft pauschal 600 € Schadensersatz auf Basis der EU Fluggastverordnung.
Darüber hinaus kann Schadensersatz geltend gemacht werden, unabhängig vom Abflug- oder Zielort, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist.
Insofern wären aber sicher ärztliche Atteste oder ähnliches notwendig, um höhere Beträge als die Pauschale geltend zu machen.
Dementsprechend ist es ratsam der Fluggesellschaft ein entsprechendes Einwurfeinschreiben im Namen Ihrer Tochter vertreten durch die Elternteil X und Y zuzusenden und eine Zahlungsfrist bis zum 4.2.2017 zu setzen. Das Schreiben müssen wegen § 1629 BGB beide Elternteile unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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