AG bietet Aufhebungsvertrag an
Fragestellung
Guten Tag Herr Spitz
Ich bin Kraftfahrer in einem Tiefbauunternehmen und mein AG möchte mich aus der Firma haben. Sein Grund ist das er mich angeblich vor 3 monaten mich gesehen haben soll wie ich meine Pause machte. Diese Pause habe ich aber vergessen/übersehen es in die Spalte meines Monatsberichtes anzugeben. Er denk ich würde ihn deshalb hinters Licht führen wollen. Das erste Gespräch als er mich auf diesen Fehler ansprach war am 28.10.2016. Heute sprachen wir uns erneut und er bot mir einen Aufhebungsvertrag an mit einer Abfindung von 800 Euro und einer 4wöchigen Wartefrist um mir was neues zusuchen. Ich weiß nicht was ich davon halten soll weil ich der Meinung bin das da irgendwas nicht rechtens ist. Was soll ich aber tun? Vor dem Winter wird mich niemand einstellen und mit 800 Euro extra kommt man nicht über den Winter. Wenn ich solch einen Aufhebungsvertrag unterzeichne dann steht mir ja auch kein Arbeitslosengeld zu. Was wären also meine rechtlichen Optionen
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Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Seht geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In Beantwortung Ihrer Frage ("Wenn ich solch einen Aufhebungsvertrag unterzeichne dann steht mir ja auch kein Arbeitslosengeld zu. Was wären also meine rechtlichen Optionen") möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann nicht erzwungen werden, sondern immer nur auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Das Angebot Ihres Arbeitgebers hinsichtlich des Aufhebungsvertrages ist für Sie ungünstig und deshalb abzulehnen. Zum einen ist der Abfindungsbetrag zu niedrig. Denn im Normalfall gilt die Regel, dass pro Beschäftigungsjahr ein halbes monatliches Bruttogehalt als Abfindung gezahlt wird (in Ihrem Fall also 1.650 €). Zum anderen würde - wie Sie selbst zutreffend anmerken - mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes zu rechnen sein. Eine solchen Sperre der Arbeitslosengeldbezüge könnte dadurch verhindert werden, indem man in den Aufhebungsvertrag aufnimmt: "Zur Vermeidung einer anderenfalls unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen....". Aber, wie gesagt: Ich rate davon ab, das Angebot Ihres Arbeitgebers zum Abschluss des geschilderten Aufhebungsvertages anzunehmen.
2. Wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt und der Arbeitgeber sich von Ihnen trennen will, muss Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. In Ihrem Fall findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In Betracht käme eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Pausenvorfalls vor drei Monaten. Allerdings käme Ihr Arbeitgeber damit vor Gericht aller Voraussicht nach nicht durch. Zum einen liegt der Vorfall zu lange zurück. Zum anderen hätte Ihr Arbeitgeber Sie vor Ausspruch einer Kündigung zunächst abmahnen müssen.
Sie sollten also den angebotenen Aufhebungsvertrag nicht abschließen und es darauf ankommen lassen, ob Ihr Arbeitgeber tatsächlich eine Kündigung aussprechen wird. Sollte dies geschehen, sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Dann kann immer noch - sofern Sie damit einverstanden sein sollten - ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der für Sie günstig ist.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, bitte ich um Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz, M.A.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz