Änderung Arbeitsvertrag
Fragestellung
Wie verhalte ich mich nun ?
Ich hatte am Donnerstag ein Mitarbeitergespräch mit meinen Chef.
Er ist der Meinung ich hätte absichtlich krank gemacht, sieht ja schließlich danach aus, nach seiner Meinung. Erst war mein Kind krank vom 6.3.-11.3. Hatte an diesen Tag (11.3.) auch angerufen wie mein Dienstplan für 12.3. aussieht. Nun hab ich dann Fieber und Schüttelfrost in der Nacht bekommen. Und konnte dadurch nicht zur Arbeit gehen, hatte mich auch abgemeldet und später dann auch ne Krankschreibung nach gereicht.
Dann ist nicht zufrieden, da ich ja nicht die B12 Injektion gemacht habe, die er ja dann selber machen musste ( ich nur darauf, ich hab bis jetzt noch keine Verordnung gesehen, und ER KONNTE SIE MIR AM DONNERSTAG AUCH NICHT ZEIGEN). Und bei der einen Klientin hab ich gesagt, das mir das jemand zeigen sollte, weil dort verschiedene Sachen zu machen sind, und zum erstenmal geh ich dort nicht alleine hin. Da war er sehr sauer... Das hat ihn auch net gefallen, nu bin ich in seinen Augen, wegen diesen Vorfällen, in der Gunst tief gesunken... Und wegen den Stunden, da ja der ganz frühe Dienst wegfällt (ab 5 Uhr) komm ich angeblich nicht mehr auf meine Stunden (bin aber seit ich dort bin, früh und mittags einsetzbar) und würde brutto ungefähr nur noch 800 € bekommen (bei 20 Std., mehr möchte er mich nicht mehr einsetzen), er denk das würde mir nicht reichen und ich könnte mich ja noch mal mit dem anderen Pflegedienst melden und er würde mich zum 1.4. natürlich sofort gehen lassen. Aber er hätte och nix dagegen wenn ich bleibe... Ich habe einen Arbeitsvertrag von 30 Std. die Woche und der sollte schon letztes Jahr von meiner Seite auf 25 Std. geändert werden, dies wurde aber bis jetzt nicht schriftlich gemacht, aber ich wurde bis jetzt für 25 Std. eingesetzt.
Nun hat mein Chef eigenmächtig mich auf 20 Std. im Dienstplan verplant. Und so komme ich nicht mehr auf mein Geld was ich Brauch zum leben.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1.
Die angebliche Absicht von Ihnen, krank gemacht zu haben, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber aller Voraussicht nach nicht anlasten.
Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, ist er insbesondere berechtigt, über die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen. Zweifel sind denkbar, wenn der Arbeitnehmer besonders häufig am Wochenende erkrankt oder an bestimmten Wochentagen, wie Montag, Donnerstag oder Freitag (was ich hier nicht annehme). Die Zweifel müssen begründet sein, was ich hier aber gerade nicht erkennen kann.
Zudem kann ein ärztliches Attest grundsätzlich nicht angezweifelt werden, es hat den (durch die gutachterliche Stellungnahme, die ich oben erwähnt habe) Anschein der Richtig- und Vollständigkeit.
Einen Grund für eine Abmahnung etc. sehe ich daher nicht, Sie sollten sich daher keine großen Sorgen machen.
2.
Auch Ihr Verhalten hinsichtlich der B12-Injektion ist nachvollziehbar und nicht abmahnfähig. Sie haben dieses schlüssig dargelegt, warum die Injektion nicht von Ihnen vollzogen werden konnte.
3.
Hinsichtlich der 25 Stunden-Woche sollte Ihr Arbeitsvertrag unbedingt schriftlich geändert werden, was ja auch einvernehmlich mündlich erfolgte.
Ein sonstiger Eingriff Ihres Arbeitgebers in Ihre(n) Arbeitszeit bzw. Arbeitslohn ist allerdings nicht möglich, da hat der bisherige Arbeitsvertrag Bestand.
Kurzarbeit ist nicht einschlägig, andere Ausnahmetatbestände nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts auch nicht.
Sie müssten dann schriftlich die fünf weiteren Wochenstunden dem Arbeitgeber als Arbeitsangebot unterbreiten, um ihn so hinsichtlich Ihres Restlohns für die fünf Stunden in Verzug zu setzen. Auch diesen sollten Sie schriftlich einfordern, wenn er nicht fristgerecht gezahlt wird.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Bin sehr zufrieden.
in Ordnung, dann weiß ich darüber Bescheid. Dieses macht es für Sie zwar faktisch schwieriger, aber rechtlich gereichen diese Umstände Ihrem Arbeitgeber nicht zum Vorteil, er darf Ihren Arbeitsvertrag nicht einfach einseitig verändern.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Ansonsten haben Sie mit sehr geholfen. ;-)
ja, genau, denn schließlich wird der Vertrag ja schon so "gelebt" und ansonsten könnten Sie 30 Std. beanspruchen. Nach dem Nachweisgesetz hat der Arbeitgeber dieses auch derart zu handhaben, sonst können im Einzelfall Schadensersatzansprüche für Sie entstehen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt