Absetzbarkeit häusliches Arbeitszimmer
Fragestellung
Hallo,
ich bin als Auditor freiberufliche tätig. Zur Durchführung meiner schriftlichen Arbeiten habe ich mir einen Raum im Garagengebäude renoviert. Da dieser Raum nicht den Mittelpunkt meiner Tätigkeit darstellt, sollten lediglich € 1.250 absetzbar sein. Für die gesamte Maßnahme entstanden Kosten von Brutto € 4.487,48 (s. Anlage). Nun meine Frage:
a) Wie kann ich die Renovierungskosten so vortragen, dass ich sie in Summe über die Jahre absetzen kann?
b) Kann die MWSt sofort abgesetzt werden?
Viele Dank für Ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Renovierungskosten stellen grundsätzlich Erhaltungsaufwand dar, der nur im Jahr der Zahlung abzugsfähig ist. Für eine Verteilung wäre es notwendig zu argumentieren, dass Sie den Raum überhaupt erst geschaffen haben (Aufteilung der Fläche). Alternativ würden Herstellungsaufwendungen vorliegen, wenn Sie das Garagengebäude erst in den letzten drei Jahren erworben haben und die Renovierungskosten mehr als 15 % der Gebäudeanschaffungskosten ausmachen.
Wenn diese Ansätze nichts bringen, wäre es hilfreich, wenn Sie vorher/nachher Fotos hochladen, damit ich andere Ansätze vorschlagen kann.
Zur MwSt.-Frage: Die MwSt dürfte als Vorsteuer abzugsfähig sein, da Sie als Auditor umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Das Baumaterial wurde schließlich eingekauft, um einen Raum, der zukünftig beruflich genutzt wird zu schaffen/zu renovieren. Daher besteht ein Zusammenhang mit Ihren steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Die MwSt wird dann in voller Höhe erstattet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen erstmal weiterhelfen konnte. Die weiteren Rückfragen können Sie über die Kommentarfunktion stellen . Über eine positive Bewertung nach Abschluss des Auftrages würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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