Abschreibungen bei Dauerwohnrecht
Fragestellung
In einem 3-Familienhaus ist eine Wohnung vom Hauseigentümer selbst genutzt, eine Wohnung vermietet und eine Wohnung mit einem Dauerwohnrecht ohne wirtschaftliche Eigenschaft belegt.
Werden Aufwendungen für Unterhaltung und Modernisierung für das Haus nur für den Anteil der vermieteten Wohnung angesetzt oder auch für die mit dem Dauerwohnrechte belegte?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag!
Entsprechend Ihrer Angaben sind nur die anteiligen Kosten (Abschreibung, Zinsen, Hausnebenkosten, Modernisierung) der vermieteten Einheit zu zurechnen. Direkt zuordenbare Kosten (zur vermieteten Einheit) sind zu 100% ansetzbar.
Das Dauerwohnrecht ist der Eigennutzung gleichzusetzen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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Antwort des Experten: Danke.