Abfindungsversteuerung
Fragestellung
Guten Tag, ich erwarte im Januar 2016 von meinem alten Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 75.000 €. Mein monatliches Einkommen lag bisher bei 7500 € und wird im kommenden Jahr zunächst lediglich 5000 € betragen. Welche Versteuerung ist hier sinnvoll? MFG
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Art der Versteuerung können Sie nur über den Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung steuern.
Wenn der Arbeitgeber in 2016 die gesamte Abfindung auszahlt, wird die Abfindung ermäßigt besteuert. Dies erfolgt nach der sogen. Fünftelungsregelung. Hier wird die Abfindung nur zu 1/5 besteuert.
Danach würde der Steuersatz nach der Grundtabelle geschätzte 25 % betragen, wobei bei einer normalen Besteuerung 35 % an Einkommensteuer anfallen würden.
Ohne Informationen über die gesamten Verhältnisse wie Sonderausgaben u.ä., kann man die Auswirkungen nur abschätzen. Die Auszahlung in 2016 ist jedenfalls von Vorteil.
Die ermäßigte Besteuerung ist zulässig, da Ihre bisherigen "normalen Einkünfte" (2015) niedriger sind als das neue Einkommen vom neuen Arbeitgeber zuzügl. die Abfindung (2016).
Die Anschlussfrage kann ich so beantworten, dass Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber über Ihre voraussichtlichen Einnahmen in 2016 unterrichten müssen. Dann kann dieser die vorliegende Zusammenballung feststellen und hat Argumente für einen ermäßigten Lohnsteuerabzug.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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