Abfindung
Fragestellung
Guten Tag
Es geht um folgendes:Ich habe vor ein Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und ende Januar 2019 wäre mein letzter Arbeitstag.Mir wurden 184,614 Euro Brutto angeboten.Wie wird die Abfindung versteuert.Greift die Fünftelreglung bei mir.Wieviel Netto bleibt vom Brutto.Muss die Netto Abfindung bei der Steuererklärung für 2019 nochmal versteuert werden.Für Monat Januar 2019 würde 5000 Euro Brutto bekommen,danach sind 6 Monate lang keine Einkünfte vorgesehen.Die letzten 5 Monate des Jahres würde ich 20000 Euro Brutto verdienen.Bin Steuerklasse 1.
Vielen Dank
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe Ihnen die Berechnung zur Steuerbelastung in 2019 hochgeladen. Dies berücksichtigt die lfd. Arbeitslöhne in Höhe von 25.000,-- neben der Abfindung in Höhe von 184.614,--. Es wurde kein Arbeitslosengeld I berücksichtigt. Dies würde die Steuerbelastung erhöhen.
Die Nettoabfindung würde 117.558,20 Euro betragen, wobei die Gesamte Netto-Auszahlung im Januar 2019 bei 120.527,49 Euro liegt. Dies berücksichtigt, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre voraussichtlichen Einkünfte bis Ende 2019 vorab informieren. Anderenfalls würde das Lohnbüro den Januar Lohn bis zum Jahresende hochrechnen, was entsprechend zu einer höheren Steuerbelastung führt.
Nach Versteuerung der Abfindung durch den Arbeitgeber sind Sie verpflichtet in 2020 eine Steuererklärung für 2019 abzugeben. Dort werden Sie voraussichtlich eine Erstattung in Höhe von 518,14 € erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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ich benötige nun noch die Verlängerung bis morgen.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Björn Balluff
weil Sie die Frist nicht verlängert haben (offiziell) ist der Auftrag abgelaufen und ich kann Ihnen meine Antwort nicht übermitteln.
Könnten Sie das bitte noch erledigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Vielen Dank für die Information und die detailirte Berechnung.
Mit freunlichen Grüßen