Abfindung
Fragestellung
Abfindung:Zusammengesetzt aus Abfindung 1,0 Abwicklungsprämie 0,5 Nichtklagebonus 0,5 das Finanzamt erkannte nur die reine Abfindung als Fünftelregelung an. Meine e-Mail OK_family1@web.de
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung setzt voraus, dass an Stelle der bisher geschuldeten Leistung eine andere tritt.
Diese andere Leistung muss auf einem unabhängigen Rechtsgrund beruhen. Dies ist aufgrund der Abfindungsvereinbarung grundsätzlich der Fall.
Die Abwicklungsprämie und der Nichtklagebonus sind anlässlich der Entlassung aus dem Dienstverhältnis gewährt worden. Sie stellen lediglich weitere Teile der Gesamtentschädigung dar. Es besteht ganz eindeutig ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Beendigung des Dienstverhältnisses und diesen beiden Zahlungen.
Die Abwicklungsprämie dürfte dafür anfallen, dass der Arbeitgeber die Beendigung des Dienstverhältnisses über extern eingeschaltete Berater abwickelt. Es ist nicht erkennbar, dass außer dem Rechtsgrund "Beendigung Dienstverhältnis" die Prämie auch anderweitig gewährt wird.
Der Nichtklagebonus stellt einen weiteren Bestandteil der Entschädigung dar. Grund einer Abfindungsvereinbarung ist es eine Kündigungsschutzklage abzuwenden. Deshalb kann in dem Nichtklagebonus keine gesonderte Vergütung für den Verzicht auf eine bestehende Rechtsposition gesehen werden. Der Grund für den Bonus geht sozusagen in dem vorherrschenden Anlass für die Abfindungsvereinbarung unter.
Leider ist die konkrete Konstellation in Ihrem Fall noch nicht Bestandteil einer gerichtlichen Entscheidung geworden. Die Finanzverwaltung hat dazu bislang auch nicht Stellung genommen. Den Entwurf eines möglichen Einspruchsschreibens, habe ich hochgeladen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Sollten Rückfragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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