Abfindung
Fragestellung
Hallo ,
folgende Frage :
Am 31.01.2019 werde ich mit Abfindung meinen Arbeitgeber verlassen .
Das ALG 1 werde ich auf den 01.02.2020 verschieben .
Dies habe ich schon mit der Arbeitsagentur Hildesheim geklärt .
Ich habe also im Jahr 2019 nur das Monatseinkommen Januar von 4000 € und die Abfindung in Höhe von 85000 € , sonst keine weiteren Einnahmen .
Ich bin verheiratet , Lohnsteuerklasse 3 und werde nach Splittingtarif versteuert .
Wie hoch wird meine Abfindung in etwa ausfallen ?
Mit freundlichen Grüßen
D.Henkelmann
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchender,
ich habe nun auf Basis Ehegatten-Splitting (Lohnsteuerklasse 3), einem Jahresbrutto von 4.000,-- sowie einer Abfindung von 85.000,-- folgende Steuerbeträge ermittelt :
Einkommensteuer 2.315,-- / Soli 127,33
Nettoauszahlung im Januar (einschließlich lfd. Gehalt): 86.557,67
Theoretisch kann Ihr Arbeitgeber auch zukünftige Einnahmen (bekanntes künftiges Arbeitsverhältnis) berücksichtigen. Dann würde die Steuer höher ausfallen. Da mit den Parametern auf das Bruttogehalt in Höhe von 4.000,-- keine Steuer anfällt (Grundfreibetrag 9.000,-- / Jahr), beträgt die Nettoabfindung hier 82.557,67.
Wenn Sie im Laufe des Jahres zu versteuernde Einkünfte erzielen sollten, dürfte spätestens im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Nachversteuerung stattfinden. Dies wäre der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber dies nicht berücksichtigt, weil er keine Kenntnis von diesen zukünftigen Einkünften hatte. Weiterhin ist entscheidend für o.a. Nettoabfindung, dass Sie in 2018 mehr als 89.000,-- Bruttogehalt hatten, damit eine sogen. Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Nur dann wird die ermäßigte Besteuerung der Abfindung gewährt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen, stehe ich gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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