Abfindung und Fünftel Regelung
Fragestellung
Ich wurde gekündigt, konnte einen Monat Verlängerung und eine Abfindung in einem Anwaltsvergleich heruas holen. Nun soll ich meine letzte Abrechnung erhalten. Damit soll auch die Abfindung gezahlt werden. Mein Bruttolohn beträgt 2770€ plus 10000€ Abfindung.
Folgende Abzüge soll ich haben:
Lohnsteuer 3434,-€
Soli 179€
Damit wäre doch die Fünftel Regelung nicht angewendet worden. Muss ich nun wieder zum Anwalt gehen?
Mit freundlichen Grüßen
M. B.
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Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrter Herr Baer,
vielen Dank für Ihre Frage auf yourXpert, die mir zur Beantwortung zugeteilt wurde.
Ihre ergänzenden Infos habe ich erhalten und Ihren Sachverhalt mit Hilfe eines Berechnungsprogramms verarbeitet - die Berechnung habe ich in einer PDF-Datei angehängt.
Zu den ausgewiesenen Lohnsteuerbeträgen addiert sich allerdings noch die Lohnsteuer auf Ihr laufendes Gehalt (nach meiner Berechnung ca. 340 € + Soli).
Bei Anwendung der Fünftelregelung ergibt sich also eine gesamte Lohnsteuer (lfd. Bezug + Abfindung) in Höhe von 3.115 €, ohne Fünftelregelung sind es 3.300 €.
Es spricht also in Ihrem Fall einiges dafür, dass der (ehemalige) Arbeitgeber die Berechnung ohne die Anwendung der Fünftelregelung durchgeführt hat.
Sie haben nun folgende Handlungsalternativen:
a) Sie erkundigen sich - erforderlichenfalls mit Unterstützung Ihres Anwalts - beim Lohnbüro Ihres bisherigen Arbeitgebers, ob die Versteuerung mit oder ohne Fünftelregelung durchgeführt wurde. Ist dies nicht der Fall, haben Sie einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung und können die Berichtigung verlangen.
ODER
b) Sie tun nichts (der Unterschied ist ja - wie Sie sehen - nicht allzu hoch, ca. 180 €). In diesem Falle kann die Anwendung der Fünftelregelung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 beantragt werden. Die zuviel gezahlte Lohnsteuer wird Ihnen in diesem Falle natürlich durch das Finanzamt erstattet. Verlorengehen kann Ihnen dadurch also nichts...!
Ich hoffe, dass ich ich Ihre Frage damit vollständig und verständlich beantworten konnte. Für evtl. Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenfreie Rückfragefunktion auf dieser Seite. Wenn Sie zufrieden sind, freue ich mich über eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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zur Beantwortung Ihrer Frage bitte ich um folgende ergänzende Informationen:
- Steuerklasse
- Abrechnungsmonat der Abfindung und des restlichen Arbeitslohns
- voraussichtlicher weiterer Arbeitslohn (neue Beschäftigung) nach Ende dieses Arbeitsverhältnisses
- Arbeitslosengeldbezug: welches ALG I werden Sie voraussichtlich insgesamt im lfd. Jahr erhalten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
also die Abfindung soll zusammen mit dem Februargehalt gezahlt werden und erscheint auch auf einer Verdienstbescheinigung.
Ich habe die Lohnsteuerklasse 2, und 1 Kinderfreibetrag.
Voraussichtlich werde ich ab 01.03. 2450,-€ Brutto monatlich bekommen.
Ich bezahle keine Kirchensteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Baer