2 neue Szenarien in der Familie
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Hallo,
ich habe folgende Fragen:
1. meine Frau hat bis einschließlich August auf 400 Euro Basis gearbeitet, ab September auf Teilzeit umgestellt (1000 Euro brutto). Muss nun auch der 400 Euro Job nachversteuert werden? Lt. Einkommensnachweis hat meine Frau ein 2020 ein Steuerbrutto von 9380 Euro.
2. meine Mutter bekommt eine Rente von 550 Euro. Da mein Vater im August verstoben ist (Eltern waren getrennt veranlagt) hat meine Mutter nun eine Vorschuss zu Witwenrente von knapp 7000 Euro bekommen und noch 3 mal eine betriebliche Witwenrente von ca 1800 Euro.
Muss nun auch die Rente bis August versteuert werden?
Vielen Dank.
M.S.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. meine Frau hat bis einschließlich August auf 400 Euro Basis gearbeitet, ab September auf Teilzeit umgestellt (1000 Euro brutto). Muss nun auch der 400 Euro Job nachversteuert werden? Lt. Einkommensnachweis hat meine Frau ein 2020 ein Steuerbrutto von 9380 Euro.
Wenn Ihre Frau Teile des Jahres auf Minijobbasis gearbeitet hat, bleibt das auch unverändert, wenn sie im Verlauf des Jahres auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umstellt.
2. meine Mutter bekommt eine Rente von 550 Euro. Da mein Vater im August verstoben ist (Eltern waren getrennt veranlagt) hat meine Mutter nun eine Vorschuss zu Witwenrente von knapp 7000 Euro bekommen und noch 3 mal eine betriebliche Witwenrente von ca 1800 Euro.
Muss nun auch die Rente bis August versteuert werden?
Die Rentenzahlungen, die Ihre Mutter als Erbin des verstorbenen Mannes erhält, muss Ihre Mutter versteuern. Allerdings kann Sie das Ehegattensplitting noch in Anspruch nehmen, so dass möglicherweise keine Nachzahlung entsteht.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Vielen Dank.
es ist richtig, die Werte entnehmen Sie der elektronischen Lohnsteuerjahresbescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater