1-Prozent-Regelung
Fragestellung
Guten Tag,
es wird beabsichtigt eine Existenzgründung als Freiberufler zu vollziehen. Für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten ab Gründung wird beabsichtigt das bisherige Privatfahrzeug als Geschäftsfahrzeug unter Anwendung der 1-Prozent-Regelung (Listenpreis inkl. Umsatzsteuer und Extras 15.000,00 €, EZ 03/2010) zu nutzen und dies dann zu Gunsten eines Leasingfahrzeuges zu veräußern.
Das Fahrzeug wurde in 03/2011 zu einem Kaufpreis von 9.000,00 als Gebrauchtwagen angeschafft.
Es stellen sich nun folgende Fragen:
1. Für die Anwendung der 1% Regel ist eine mehr als 50% geschäftliche Nutzung erforderlich. Angenommen circa 55% der KM würden als Weg zwischen Wohnung und Büro (Hin- und Rückfahrt voll gerechnet) genutzt, zählt dies als geschäftliche Nutzung? Ist dies ausreichend um eine hauptsächliche geschäftliche Nutzung zu begründen?
2. Bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung müsste 1% des Listenpreises als fiktives Einkommen versteuert werden. Ist dies alles, oder kämen noch weiter fiktive Beträge hinzu, die zu versteuern wären, wenn ja welche?
3. Bei einer Jahreslaufleistung von 12.000 KM, wie hoch könnte die Abschreibung für die ersten 12 Monante ab Gründung angesetzt werden?
4. Wenn das Auto bei Gründung eingelegt wird ins Betriebsvermögen um Kosten wie oben berücksichtigen und absetzen zu können und das Auto 6 bis 12 Moante nach Gründung verkauft wird verkauft wird, muss dann der Veräußerungserlös als Einnahme versteuert werden? Wenn ja, in welche Höhe? Angenommen, das Fahrzeug würde 12 Monante nach Gründung für 5.000,00 veräußert, muss diese Betrag versteuert werden? Gibt es dann eine Sonderabschreibung die dies kompensiert? Wenn ja, in welcher Höhe?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.
zu 1. Ja, die Fahrten zwischen Whg. und Büro (als Ihrer selbständigen Tätigkeit) gehören zu den 50% (55%) dazu. Somit geschäftliche Nutzung möglich.
zu 2. Fast. Es kommen noch pro Entfernungskilometer 0,03% auf den Listenpreis hinzu. Beispiel: 30 km (einfache Entfernung zum Büro) x 0,03% = 0,9% auf 15.000 Euro = 135 Euro monatlich zusätzlich als Einnahme zu versteuern. D.h., 150 Euro für 1% Regel + 135 Euro = 285 Euro monatliche Zurechnung. Die steuerliche Belastung darauf hängt vom Einkommen ab (ab 19 bis 42%) und wenn der Gewinn höher als 24.500 Euro im Jahr beträgt, dann auch noch Gewerbesteuer.
zu 3. Die Abschreibung hat nichts mit der Jahresfahrleistung zu tun. Die Frage ist, zu welchen Wert wird das Fahrzeug geschäftlich erstmalig erfasst (aktiviert). Nehmen wir an, der Marktwert liegt bei 8.000 Euro, der PKW ist bereits 3 Jahre alt, dann würde ich diesen auf 4 Jahre höchstens abschreiben. D.h. pro Jahr 2.000 Euro. Hinzu kämen natürlich sämtliche Fahrzeugkosten wie Versicherung, Steuern, Sprit, Reparatur.
zu 4. Der Veräußerungserlös ist eine Einnahme. Jedoch ist steuerlich nur die Differenz aus dem Buchwert - im Beispiel wird der PKW für 8.000 Euro erstmalig aktiviert, im ersten Jahr um 2.000 Euro abgeschrieben, so bleibt nach 12 Monaten ein Buchwert von 6.000 Euro - und dem Verkaufserlös zu versteuern. Bei Ihrem angenommenen Erlös von 5.000 Euro wären es dann allerdings 1.000 Euro Verlust - also Gewinnminderung.
Meine persönliche Empfehlung: Da ich nicht weiß, welche genauen Planungen und Erwartungen Sie im Hinblick auf Ihre Geschäftsentwicklung haben, ist schwer einzuschätzen, was der richtige Weg für Sie ist. Doch empfehle ich in den meisten Fällen, das Fahrzeug erst mal im Privatvermögen zu lassen und für geschäftlich gefahrene Kilometer 0,30 Euro Kilometerpauschale (pro gefahrenen Kilometer, außer zwischen Whg. und Büro) anzusetzen.
Darüber hinaus könnte sich ein Fahrtenbuch lohnen, um die 1% Regel nicht anwenden zu müssen.
Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Herzlich Grüße
Ralph Arens
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eine Nachfrage zu 2: Die zu versteuernden Entfernungskilometer betreffen welche Strecken? Alle gefahrenen Kilometer oder nur die zwischen Büro und Wohnung? Falls letzteres, ist One-way zu versteuerten oder Hin- und Rückweg ?
Zu4: wie weise ich dem Finanzamt den Wert des Fahrzeuges bei Einlage nach? Muss ein Gutachten erstellt werden?
zu 2. Entfernungskilometer meint nur die Strecke zwischen Büro und Wohnung. Es ist nur one-way zu versteuern!
zu 4. Im Normalfall benötigen Sie kein Gutachten. Gehen Sie einfach ins Internet und suchen Sie vergleichbare Fahrzeuge. So haben Sie einen Marktwert. Nehmen Sie ein, zwei Angebote zu Ihren Geschäftsunterlagen als Nachweis, dass Sie sich bei der wertfindung Gedanken gemacht haben. Es sollte halt glaubhaft sein. Letztlich gibt es immer einen gewissen Spielraum.
Bei der Ganzen Sache spielt natürlich auch die Umsatzsteuer eine Rolle.
Melden Sie sich bei mir bei weiteren Fragen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Beispiel: Arbeitsweg (One Way) 10km
Sind nun 10 Kimometer mal x zu versteuern oder 24 Arbeitstage pro Monat a 10 km, also 240 mal x ?