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Von wem benötigen Sie ein unverbindliches Beratungsangebot?

Was ist eine Ersteinschätzung?

Eine Ersteinschätzung enthält:
  • erste Hinweise zu Ihrer Anfrage
  • je nach Anliegen kann das eine Erfolgsaussicht, eine erste Handlungsempfehlung oder eine Information über notwendige Schritte sein
  • eine kostenlose Ersteinschätzung ersetzt keine kostenpflichtige Beratung

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Eine Ersteinschätzung ist eine erste kurze Einstiegsberatung. Sie zeigt mögliche Schritte für das weitere Vorgehen und die Aussichtschancen Ihres Falles auf. Ist eine weitere Beratung erforderlich, enthält Sie eine Abschätzung des Kosten- und Zeitaufwands.