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Hochwasser 2013: Steuerliche und finanzielle Hilfe

10.06.2013, von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk

Liebe Leserinnen und Leser,

die aktuelle Hochwasserkatastrophe hat bei sehr vielen Menschen zu erheblichen finanziellen Verlusten geführt. Es sind nicht nur Privatpersonen betroffen, sondern auch sehr viele Unternehmen, die durch die „Flut“ in ihrer Existenz bedroht sind. Jedes Unternehmen in Not beschäftigt Mitarbeiter und daher ist es wichtig, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten, indem der Staat schnelle und effektive Hilfe gegenüber den Opfern leistet.

Wie ist die Hochwasserhilfe aktuell in BAYERN und SACHSEN geplant? Was plant der BUND?

Freistaat Bayern!

Der Verband Freier Berufe in Bayern, hat am 6. Juni 2013 an einer Telefonkonferenz des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft zum Thema Hochwasser-Soforthilfe teilgenommen. Das Ergebnis der Telefonkonferenz lautet:

Zum „Hochwasser“ gibt es den Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung zur „Hochwasser-Soforthilfe“

  • für Privatpersonen von 1.500€.

  • für Unternehmen, also Gewerbetreibende bis 50 Mitarbeiter und Freie Berufe (Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte etc.) erhöht die Staatsregierung die Soforthilfe auf 5.000€.

Eine entsprechende Geldsumme wurde bereits an die Bezirksregierungen überwiesen. Die zuständigen Auszahlstellen sind die kommunalen Träger (Landratsämter und Kommunen).

Bei den Hilfsgeldern handelt es sich um einen sogenannten „atmenden Deckel“ ohne Fixierung einer Gesamtobergrenze. So sind bereits für Oberbayern 10 Millionen Euro und für Niederbayern 20 Millionen Euro angewiesen worden. Diese Gelder werden auf Antrag ausbezahlt und zwar unabhängig davon, ob es sich um versicherbare Schäden handelt oder nicht. Eine spätere Versicherungsentschädigung soll dann aber angerechnet werden.

Der Tenor aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium lautet:

„Die Soforthilfe soll auch abgerufen werden!“

Das Sofortgeld ist laut Presseberichten und laut Minister Söder in Bayern nur ein Baustein der Flutopferhilfe. Über ein Hausratsprogramm sollen Betroffene gegen Nachweis bis zu 2500 Euro erhalten. Unternehmen sollen bis zu 100.000 Euro erhalten, sofern es sich um eine Existenzgefährdung handelt, sogar Hilfen bis zu 200.000 Euro.

In dem Bayerischen Hilfspaket wurde auch an Unternehmen gedacht, denen jetzt Einnahmen wegbrechen werden, deren betrieblichen Kosten aber weiterlaufen. So sind laut Minister Söder die zuständigen Finanzämter in Bayern angewiesen, die Frist für die am 10. Juni fälligen Steuervorauszahlungen um einen Monat zu verlängern.

Es ist davon auszugehen, dass es in Bayern, ähnlich wie in Sachsen zu weiteren Steuererleichterungen kommen wird. Der Freistaat Sachsen ist bei der Strukturierung der steuerlichen Hilfen womöglich etwas flinker als die Entscheidungsträger in Bayern.

Wir werden Sie aber auf dem Laufenden halten und aktuell informieren!

Wer sind für Bayern die Ansprechpartner?

Grundsätzlich die Kommunen und Landratsämter. Bei steuerlichen Themen das zuständige Finanzamt. Sie sollten ggf. auch Ihren Steuerberater/Steuerberaterin um Hilfe bitten. Auch die Berufskammern (IHK, Handwerkskammer etc.) werden Ihnen helfen.

Freistaat Sachsen?

Im Freistaat Sachsen wird ähnlich verfahren. Auch dort wurde ein „Soforthilfe-Programm“ auf den Weg gebracht. An Hochwasserhilfen für geschädigte Unternehmen erhalten diese einmalig 1.500 Euro. Dieser Betrag ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die unmittelbare Schadensbeseitigung. Hier muss man sich an die Kommunen und Landratsämter wenden. Wegen der steuerlichen Erleichterungen an das zuständige Finanzamt.

Für geschädigte Unternehmen und Privatpersonen in Sachsen gibt es folgende steuerliche Erleichterungen. Den Geschädigten soll auch zur Vermeidung unbilliger Härten geholfen werden. Entsprechend wurde durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen eine Billigkeitsrichtlinie erlassen, die Verfahrenserleichterungen für nicht unerheblich und unmittelbar von den Folgen der Katastrophe betroffene Steuerpflichtige vorsieht: Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Sofortmaßnahmen

Bis zum 30. September 2013 können Stundungen der bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) unter Darlegung der Verhältnisse ohne größere Nachweise beantragt werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Anträge auf Stundungen der nach dem 30. September 2013 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen nach diesem Zeitpunkt sind besonders zu begründen. Eine Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugssteuern kann in der Regel allerdings nicht gewährt werden.

Von Vollstreckungsmaßnahmen wird gegenüber dem genannten Personenkreis bis 30. September 2013 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen. In den Fällen eines solchen Vollstreckungsaufschubs werden die zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 30. September 2013 entstehenden Säumniszuschläge erlassen.

Steuererleichterungen für Unternehmen

Sonderabschreibungen bei Gebäuden nutzen! Beim Wiederaufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren zusätzlich zur normalen Abschreibung insgesamt bis zu 30 Prozent der Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten abgeschrieben werden.

Erhöhte Abschreibungen bei beweglichen Anlagegütern, die als Ersatz für vernichtete oder verloren gegangene bewegliche Anlagegüter angeschafft oder hergestellt worden sind. In diesen Fällen können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren neben der normalen Abschreibung bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden.

Diese Sonderabschreibungen können nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 angeschafft oder hergestellt werden.

Bildung einer steuerfreien Rücklage! Wo außergewöhnlich hohe, nicht sofort finanzierbare Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten entstehen, kann in begründeten Ausnahmefällen für die Ersatzherstellung bzw. Ersatzbeschaffung in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. Januar 2017 enden, die Bildung einer steuerfreien Rücklage bis zu 30 Prozent bzw. 50 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zugelassen werden.

Die Gewinnminderung durch Sonderabschreibungen und Bildung von steuerfreien Rücklagen ist grundsätzlich auf insgesamt 600.000 Euro und jährlich auf 200.000 Euro begrenzt.

Erhaltungsaufwand soll ohne nähere Prüfung steuerlich anerkannt werden! Aufwendungen für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter sowie Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden am Grund und Boden werden ohne nähere Prüfung in den Jahren 2013 bis 2016 als Erhaltungsaufwand anerkannt. Das gilt bei Gebäuden nur, wenn die Aufwendungen 45.000 EUR nicht übersteigen. Gleiches gilt für Wohngebäude.

Erlass der Einkommensteuer bei Landwirten! Bei Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird, kann die Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit durch die Hochwasserschäden Ertragsausfälle bzw. Ernteausfälle eingetreten sind.

Steuererleichterungen für Privatpersonen

Bei eigengenutzten Wohnungen können die, um eine eventuelle Wertsteigerung geminderten, nicht durch Entschädigungszahlungen abgedeckten Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Wurden Hausrat und andere existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) beschädigt oder vernichtet, können Aufwendungen für die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Vereinfachte Spendenbescheinigung

Für den Nachweis von Spenden, die bis zum 30. September 2013 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).

Wer sind für Sachsen die Ansprechpartner?

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. teilweise in Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer aufgrund wesentlicher Ertragsminderung gemäß § 33 GrStG sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden. Für steuerliche Hilfen bietet es sich an, Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin um Hilfe zu bitten.

Ergänzende Maßnahmen des Bundes (10 Punkte Programm):

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein 10-Punkte-Programm für den Wiederaufbau beschlossen. Unter anderem werden darin die Kreditprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet, bei ausgewählten KfW-Programmen die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen. Die KFW Hotline informiert über aktuelle Hilfsangebote.

Das 10 Punkte Programm sieht wie folgt aus:

  1. Kreditprogramme der KfW werden für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet (KfW Unternehmerkredit), für Private (Wohnungseigentum) und für Kommunen (In-vestitionskredit Kommunen); Volumen für Unternehmen rund 100 Mio. Euro.

  2. Für ausgewählte KfW-Programme (insbesondere für KfW-Unternehmerkredit) werden die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen. Gleichzeitig soll die Vergabe von KfW-Unternehmerkrediten soweit möglich in diesen Fällen durch Haftungsfreistellung der Hausbanken erleichtert werden.

  3. Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite sollten auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden.

  4. Einrichtung einer Hotline der KfW, bei der sich Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristig über die aktuellen Hilfsangebote informieren können, sobald alle Programmangebote stehen.

  5. Betroffene Länder sollten Angebote ihrer Förderbanken in ähnlicher Weise wie die KfW flexibilisieren. KfW prüft zinsgünstige Refinanzierung für die Landesförderinstitute, die eigene Hochwasserkreditprogramme auflegen.

  6. Für kleine Unternehmen sollten die besonders wichtigen Angebote der Bürgschaftsbanken in den betroffenen Ländern verbessert werden, etwa durch vorübergehend höhere Bürgschaftsquoten.

  7. Es wird überlegt, eventuell ein Sonderprogramm „Hochwasser“ für Schäden in den Krisengebieten im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ einzuführen.

  8. Passgenaue Nutzung vorhandener Mittel der laufenden Förderperiode aus den EU-Strukturfonds für vom Hochwasser betroffene Unternehmen, Kommunen und Bürger. Bei Bedarf Unterstützung der Länder gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle und unbürokratische Anpassung der operationellen Programme.

  9. Nutzung des EU-Solidaritätsfonds für Soforthilfen zur Behebung der Hochwasserschäden.

  10. Unterbrechung der Fristen zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Frühjahr 2014 für Unternehmen, bei denen durch die Hochwasserkatastrophe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verursacht wurde.

Sofortmaßnahmen der Wirtschaft

Laut Presseberichten werden die Kammern (IHK, Handwerkskammer etc.) werden versuchen, für weggefallene Ausbildungsplätze Ersatzlösungen zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass Schäden an überbetrieblichen Ausbildungsstätten schnell beseitigt werden.

Mit Unterstützung der Kammern sollen Patenschaften zwischen Unternehmen vermittelt werden, um sich gegenseitig etwa durch Ersatzmaschinen Hilfestellung zu geben.

Zielgerichtete Information an betroffene Unternehmen, die Möglichkeit der Kurzarbeit zu nutzen (Inanspruchnahme der Kurzarbeiterregelung nach SGB III), um Entlassungen zu vermeiden.

In Bezug auf die Hilfsprogramme werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Das betrifft auch Länder wie Sachsen Anhalt und womöglich anderer noch betroffener Regionen.

Beste Grüße und Ihnen eine schnelle und unbürokratische Hilfe

Steuerberater Rainer Schenk

Hinweis in eigener Sache:

Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und ohne Herleitung jeglicher Ansprüche gegenüber dem Verfasser. Die Ereignisse der Flutkatastrophe überschlagen sich, ebenso die Meldungen hierzu, sodass nicht garantiert werden kann, dass alle vom Verfasser gemachten Angaben richtig und/oder vollständig sind. Wir bitten um Ihr Verständnis. [Rainer Schenk]

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