Hundeangriff
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
Auf meinem Arbeitsweg komme ich an einem Firmengrundstück vorbei wo, wenn keiner mehr da ist, ein Hund (ausgewachsener Rottweiler) normalerweise an einer Laufleine gesichert das Grundstück bewacht.
Heute früh war das nicht der Fall. Ob vergessen anzuhängen oder losgerissen das weiß ich nicht! Jedenfalls ist mir der "Köter" auf der Strasse begegnet, da er wenn er nicht an der Leine ist das Grundstück verlassen kann, und hat mich betroht! Er ist mir paar Meter hinterher, ich bin mit dem Rad unterwegs, und hat dann Gott sei Dank kehrtgemacht und sich mitten auf die Strasse gestellt und gekläfft.
Wie ist da die Rechtslage? Hat der Besitzer nicht die Pflicht, das ein über Nacht an einer Laufleine "gesicherter" Hund, wenn er sich losgerissen hat oder nicht an dieser "gesichert" wurde, das Grundstück gegen verlassen des Hundes zu sichern?
Mit freundlichen Grüssen
Ronny Hertzsch
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Antwort des Experten
Hallo lieber Fragensteller,
erst einmal tut es mir leid, dass sie eine so unangenehme Erfahrung machen mussten. Ich glaube selbst mir als Hundetrainerin wäre in dieser Situation nicht wohl gewesen.
Rechtlich sieht es so aus, dass ein Hundehalter auf öffentlichen Wegen jederzeit in der Lage sein muss ausreichend auf sein Tier einzuwirken, um Gefahren für Menschen oder Sachen zu vermeiden. Wird der Hund auf einem Grundstück gehalten, muss sichergestellt sein, dass das Tier, dieses nicht verlassen kann. Dies ist beispielsweise durch einen ausreichend hohen Zaun zu gewährleisten. Der Halter wird seiner Aufsichtspflicht nur gerecht, wenn er oder eine beauftragte Person mehrmals am Tag kontrolliert, ob der Hund nicht ausgebrochen ist und ob die Sicherung des Hundes intakt ist und ein Weglaufen des Hundes vermeidet.
Zusätzlich ist zu sagen, dass der Rottweiler in einigen Bundesländern zu den sog. Listenhunden zählt und der Halter besondere Auflagen erfüllen muss (Wesenstest).
Da in Ihrem Fall kein Schaden entstanden ist, ist der Halter nicht haftbar zu machen. Sie können jedoch eine Beschwerde beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt einlegen. Diese werden sich dann das Grundstück und die Haltung des Hundes ansehen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen und wünsche Ihnen trotz der unangenehmen Begegnung einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Stück
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